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Existenzgründung als Chance Teil V: Von Rechtsformen und Tätigkeiten |
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Wenn Sie sich selbstständig machen und anfangen, die konkrete Realisierung und organisatorische Umsetzung zu planen, stellen sich als erstes folgende Fragen: sind Sie gewerblich, handwerklich oder freiberuflich tätig? Und: machen Sie das alleine, oder mit einem Partner? Hinweis: Artikel erschienen in der Hessischen Allgemeinen Zeitung (HNA) am 30.06.2007
Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt.
Denn jede diesbezügliche Entscheidung hat Auswirkungen auf Ihre persönlichen Entscheidungsfreiheiten als Unternehmer, auf Ihr persönliches Haftungsrisiko, auf Gründungskosten und –aufwand sowie den späteren organisatorischen Aufwand in der Verwaltung. Müssen Sie ein Gewerbe beantragen?Klären Sie zuerst, ob Sie ein Gewerbe betreiben, also beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen müssen. Bieten Sie eine Dienstleistung an, kann es sein, dass Sie einen freien Beruf ausüben und keinen Gewerbeschein brauchen. Dies sind zum Beispiel die Heilberufe, also Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten, die Rechtsanwälte, Ingenieure oder Architekten, aber auch Journalisten und Übersetzer. Ebenso freiberuflich tätig sind beispielsweise die ambulante Krankenpflege, das Fitnessstudio, der Fotograf, Dozent, Musiker und auch der Trauerredner. Anzeige Ob Sie ein Handwerk ausüben und dieses auch dürfen, finden Sie heraus, wenn Sie in die Handwerksordnung sehen. Demnach sind Handwerksbetriebe in zulassungspflichtige, in denen Sie also einen Meisterbrief brauchen um hier tätig werden zu können, in zulassungsfreie und in handwerksähnliche Gewerbe eingeteilt. Weiterhin zulassungspflichtig sind somit zum Beispiel der Maurer, Installateur, Kfz-Techniker, Bäcker oder Friseur. Sind Sie als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut, für andere Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder diese in deren Namen abzuschließen, so sind Sie ein Handelsvertreter. Allerdings sind Sie nur wirklich dann selbstständig, wenn Sie Ihre Tätigkeit frei gestalten und Ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen können. Ansonsten sind Sie scheinselbstständig und gelten als Angestellter. Gründen Sie alleine oder mit Partnern?Gründen Sie alleine, sind Sie ein Einzelunternehmer. Sie sind dann der einzige Chef und können alles entscheiden, wie Sie wollen. Sie haften dann aber auch für alles, wenn etwas schief geht – sogar mit Ihrem Privatvermögen. Die Gründung ist ansonsten denkbar einfach: Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, gehen Sie aufs Gewerbeamt und melden sich an. Danach melden Sie sich noch beim Finanzamt und beantragen eine Steuernummer. Sind Sie freiberuflich tätig, entfällt der Weg zum Gewerbeamt. Gründen Sie mit einem Partner, sind Sie meistens eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz: GbR. Sie brauchen hier keinen Vertrag zu schließen, es reicht aus, wenn Sie gemeinsam am Markt auftreten. Die Firmenanteile wären in solch einem Fall 50-50, es ist allerdings auch jede andere Aufteilung möglich. Hierbei müssen Sie sich allerdings bei Firmenentscheidungen mit Ihrem Partner abstimmen und haften trotzdem mit Ihrem gesamten Privatvermögen. In beiden Fällen reicht eine einfache Jahresüberschussrechnung am Jahresende aus um den Gewinn zu ermitteln. Die zweithäufigste Gründungsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH. Hier schließen sich normalerweise mindestens 2 Gesellschafter zusammen. Der Vertrag ist notariell zu beglaubigen und die Firma wird im Handelsregister eingetragen. Die Haftung beschränkt sich dann auf das Stammkapital, das aktuell in Deutschland 25.000 Euro beträgt. Sollten Sie als Geschäftsführer jedoch grobe Fehler begehen, könnten Sie auch wieder privat zur Verantwortung gezogen werden. Um dem deutschen Staat ein Schnäppchen zu schlagen suchen sich viele Gründer die englische Limited, kurz: Ltd., aus. Sie sollten sich dann gut im britischen Steuerrecht auskennen und im Vorfeld genau klären, welche Vorteile Ihnen daraus erwachsen – wenn überhaupt. Denn im kommenden Jahr wird das deutsche GmbH-Gesetz reformiert, so dass das Stammkapital dann nur mehr 10.000 Euro betragen und auch die Gründung durch Verwendung von Mustergesellschafterverträgen entschieden vereinfacht und beschleunigt wird.
Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. „Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich, existXchange.de übernimmt dafür keine Verantwortung. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.“ Trackback(0)TrackBack URI für diesen EintragKommentare (0)Jeder Kommentar gibt die Meinung seines Verfassers wieder; existXchange.de macht sich ausdrücklich nicht den Inhalt der Kommentare zu eigen. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in einem Kommentar verlinkt wurde. RSS feed KommentareKommentar schreiben |
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