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Checkliste: Die Vor-und Nachteile einer GmbH

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(87 Stimmen)

Sehr bald stehen Existenzgründer vor der Frage, welche Gesellschaftsform sie für ihr Unternehmen wählen sollen. Diese Checkliste listet die Vor- und Nachteile einer GmbH im Vergleich mit einer Personengesellschaft auf.

Die Vorteile einer GmbH

Im Vergleich mit einer Personengesellschaft bietet eine GmbH folgende Vorteile:

  • Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht persönlich.
  • Eigene Rechtsfähigkeit der GmbH, d.h. eine GmbH kann eigene Geschäfte abschließen und z.B. Anteile an anderen Unternehmen halten.
  • Besteuerung: der Körperschaftsteuersatz beträgt nur 25% während Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft mit ihren Gewinnanteilen der progressiv ansteigenden Einkommensteuer unterliegen
  • es können stille Reserven gebildet werden, weil Gewinne nicht ausgeschüttet werden müssen,
  • der Wechsel von Gesellschaftern bereitet nach dem GmbH-Gesetz keinerlei Hindernisse, Erschwernisse können jedoch in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden,
  • der Gesellschaftsvertrag (Satzung) kann flexibel ausgestaltet werden, z.B. kann ein Aufsichtsrat oder Beirat eingesetzt werden oder den Gesellschaftern kann eine Nachschusspflicht auferlegt werden,
  • beim Verkauf des von der GmbH betriebenen Unternehmens bedarf es nur der Abtretung der von ihren Gesellschaftern gehaltenen Geschäftsanteile an den Erwerber,
  • wenn kein Gesellschafter bereit ist, als Geschäftsführer zu fungieren, kann ein Fremdgeschäftsführer bestellt werden. Das kann z.B. die Unternehmensnachfolge erleichtern.
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Die Nachteile einer GmbH

Den oben aufgeführten Vorteilen stehen jedoch Nachteile und Gefahren gegenüber, welche man zur Vermeidung von Rechtsnachteilen kennen sollte und die in Einzelfällen die GmbH als Rechtsform nicht als optimal erscheinen lassen:

  • Die Gründung einer GmbH und andere Organisationsakte (z.B. eine Satzungsänderung) bedürfen der notariellen Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister,
  • die Abtretungen von Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden, bei Personengesellschaften kann sie privatschriftlich erfolgen,
  • eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, d.h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der Erstellung von Handelsbilanzen, der kaufmännischen Rügepflicht u.s.w.
  • Die Gründung einer GmbH erfodert eine Stammeinlage von mindestens 25.000 EUR von denen bei der Gründung mindestens die Hälfte einbezahlt werden muss,
  • der/die Gesellschafter und die Geschäftsführer müssen sich stets bewusst sein und danach handeln, daß das Gesellschaftsvermögen formal fremdes Vermögen ist und daß der Gesetzgeber strenge Vorschriften mit Sanktionen bei deren Nichtbeachtung erlassen hat,
  • wenn der/die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer hierbei nachlässig sind, droht persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter und der Geschäftsführer sowie steuerlich bei GmbH und Gesellschafter die Besteuerung einer „verdeckten Gewinnausschüttung“, bei steuerlichen Außenprüfungen ein beliebter und ergiebiger Prüfungsgegenstand,
  • bei der GmbH ist Insolvenzgrund neben der Zahlungsunfähigkeit die Überschuldung (d.h. das Vermögen der GmbH deckt nicht mehr deren Verbindlichkeiten), ein Zustand, der bei risikoreichen Unternehmen und/oder zu geringer Kapitalausstattung schnell erreicht sein kann.

Anbei noch ein kurzer Nachtrag: Zwar ist die persönliche Haftung der Gesellschafter für Geschäftsverbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich ausgeschlossen, die GmbH muß jedoch mindestens einen Geschäftsführer haben, welcher bei kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Regel von einem ihrer Gesellschafter gestellt wird. Dem Geschäftsführer einer GmbH, gleich ob Gesellschafter-Geschäftsführer oder Fremdgeschäftsführer, droht jedoch bereits bei nur fahrlässiger Verletzung der ihm auferlegten Pflichten eine unbegrenzte Haftung für dadurch entstandene Schäden mit seinem Privatvermögen. Dazu demnächst ein eigener Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Meisel

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Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden.

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Kommentare (5)

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Hallo,
mich würde interessieren, ob eine GmbH soziale Aspekte zum Vorteil nutzen kann. Damit meine ich, wenn diese GmbH ein soziales Projekt leitet und damit dann steuerlich Vorteile erhält?!
Kann mir da jmd weiterhelfen?
Chub , Juni 12, 2009
...
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Soweit ich weis hat man vorteile bei den Steuern, für autos und gebäuden.. sonst weis ich auch nicht viel darüber. Mein Vater hat ne GmbH , ich sag ihm er soll hier was rein schreiben
bijker , Juni 13, 2009 | url
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Dein Vater hört nicht auf Dich und hat hier keinen Kommentar verfasst :-/

Gibt es neben Personengesellschaft und GmbH noch eine Alternative außer den ausländischen Limiteds oder den etwas schäbigen UGs?
marc , September 25, 2009 | url
Schull arbiet
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danke ich fand es seht hilfreichsmilies/grin.gif?
Schueler , November 11, 2009
...
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danke kouhwet
ekelonii , Februar 01, 2010

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