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Steuerliche Aspekte bei der Gründung eines Unternehmens |
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Bereits bei der Gründung eines Unternehmens sollten verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte beachtet werden. Insbesonders gilt dies für die Rechtsformwahl, die Einhaltung von Gründungsformalitäten, die Buchhaltung und die Sozialversicherung.
Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. RechtsformwahlIn der Regel wird ein Einzelunternehmen gegründet, weil weniger Formalitäten für die Gründung einzuhalten sind. Jedoch werden von den Finanzämtern auch bei der Gründung von Einzelunternehmen zunehmend mehr Informationen abgefragt. Mehr Aufwand bei der Gründung verursachen die Personengesellschaftsformen GbR, OHG und KG oder die Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG. Beim Zusammenschluss von mehreren Gründern ist entweder eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft erforderlich. Eine Kapitalgesellschaft kann jedoch auch nur einem Anteilseigner gehören.
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Die Gesellschaftsformen unterscheiden sich im Wesentlichen in der Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Die Rechtsform hat jedoch auch erhebliche Auswirkungen auf die Art und die Höhe der Besteuerung. GründungsformalitätenDie folgenden Gründungsformalitäten fallen unabhängig von der Rechtsform an. Neben der Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt ist bei der zuständigen Gemeinde auch noch die Gewerbeanmeldung vorzunehmen, denn in der Regel wird ein Gewerbe gegründet. Ein Gewerbe liegt nur dann nicht vor, wenn eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen sehr wenige Berufe, wie z.B. die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater beratenden Volks- und Betriebswirte mit akademischer Ausbildung etc. und teilweise auch diesen Berufen ähnliche Berufe. Sofern ein Unternehmen mit einem Firmennamen gegründet werden soll, so ist auch eine Anmeldung der Firma zum Handelsregister erforderlich. Das ist nur über einen Notar möglich. Wenn das Unternehmen ohne Firmenname z.B. unter dem Namen des Unternehmers am Markt auftritt, ist im Zeitpunkt der Unternehmensgründung eine Eintragung im Handelsregister oft noch nicht notwendig. BuchhaltungBei kleinen Neugründungen kann in der Regel auf die Erstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet werden. Es reicht aus, wenn eine so genannte Überschussrechnung erstellt wird. Dabei werden nur von den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abgezogen. Diese Vereinfachung des Rechnungswesens dient aber nur dem Finanzamt als Grundlage für die Berechnung der Ertragsteuern. Eine eingetragene Firma muss dem Handelsregister jährlich auf der Basis eines kompletten Rechnungswesens eine Bilanz vorlegen. Steuerberater verlangen sehr viel höhere Gebühren für die Erstellung von Bilanzen als für Überschussrechnungen, denn die Mehrarbeit für die Bilanzerstellung ist im Vergleich zur Erstellung einer Überschussrechnung enorm. SteuerberatungZeitgleich zur Existenzgründung sollte ein Existenzgründer sich steuerlich beraten lassen, um beim Start Fehler zu vermeiden, die später unter Umständen nicht mehr korrigierbar sind. Bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist die steuerliche Gründungsberatung meistens im Rahmen einer einmaligen Erstberatung erledigt.
Sofern die Rechtsformwahl noch im Rahmen der steuerlichen Gründungsberatung abzudecken ist, erhält diese Steuerberatung in der Gründungsphase einen sehr viel größeren Umfang. SozialversicherungBei der Gründung sind immer auch sozialversicherungsrechtliche Themen der Gründer zu berücksichtigen. So ist z.B. die Stellung eines Inhabers einer Personengesellschaft, der auch Geschäftsführer ist, in der Regel sozialversicherungsbeitragsfrei. Für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt das oft nicht. Von Anfang an sollten mehrere Auftraggeber anvisiert werden, um den Fallstrick der Rentenversicherungspflicht zu vermeiden. Nur echte selbstständige Tätigkeiten werden von der Sozialversicherung anerkannt. Wenn ein Auftragnehmer ähnlich wie ein Arbeitnehmer in einen Betrieb eingegliedert ist, so entsteht Sozialversicherungsbeitragspflicht analog einem Angestelltenverhältnis. Betriebliche SteuerartenGewerbesteuer
Gewerbesteuer zahlen in der Regel alle Betriebe, die auch bei der Gemeinde als Gewerbe angemeldet werden müssen. UmsatzsteuerAuf erbrachte Lieferungen und Leistungen entsteht Umsatzsteuer. Bei kleinen Unternehmen, die noch in der Anfangsphase sind, ist es aber häufig sinnvoller, auf die Umsatzsteuerberechnung zu verzichten. Dieser Verzicht ist aber nur bei einem umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer möglich, der im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro an Leistungen brutto erbracht hat. Die Umsatzsteuer entsteht in dem Monat, in dem eine Leistung erbracht wurde. Daher muss ein Gründer auch von Anfang an monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt elektronisch per ELSTER melden. Die Software dafür gibt es im Internet kostenlos. Die monatliche Umsatzsteuer muss seit dem 1. Juli 2006 bei einem Jahresumsatz von bis zu 250.000 Euro im Vorjahr nur noch für die Entgelte angemeldet und an das Finanzamt überwiesen werden, die der Unternehmer auch vom Kunden erhalten hat. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Unternehmer einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat und dieser vom Finanzamt positiv beschieden wurde. Aus Rechnungen für erhaltene Lieferungen und Leistungen kann die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgezogen werden, wenn die Rechnung die im Umsatzsteuergesetz festgelegten Merkmale aufweist. Dies gilt nicht für Kleinunternehmer. KörperschaftsteuerDie Körperschaftsteuer stellt neben der Gewerbesteuer eine weitere Besteuerung des Unternehmensgewinns dar. Sie beträgt zurzeit 25%. Nur Kapitalgesellschaften haben diese Steuer zu zahlen. Private Steuern
Die Einkommensteuer zahlen alle mit Wohnsitz in Deutschland. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter fällt die Einkommensteuer auf den (anteiligen) Gewinn des Unternehmens an. Dieser wird entweder durch Bilanzierung oder durch Überschussrechnung ermittelt. Gewerbetreibende bekommen eine Steuerentlastung in Abhängigkeit von der Höhe des gewerblichen Gewinns. Error, missing fireboard config file!
Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. „Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich, existXchange.de übernimmt dafür keine Verantwortung. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.“ Trackback(0)TrackBack URI für diesen EintragKommentare (1)Jeder Kommentar gibt die Meinung seines Verfassers wieder; existXchange.de macht sich ausdrücklich nicht den Inhalt der Kommentare zu eigen. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in einem Kommentar verlinkt wurde. RSS feed KommentareKommentar schreiben |
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