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Seit Mitte des Jahres können Beratungshonorare von Anwälten frei verhandelt werden. Weitere Lockerungen sollen folgen. Ziel der neuen Gesetzgebung: Mehr Transparenz und Wettbewerb soll in den Rechtsberatungsmarkt einziehen.
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Anwälte sitzen nicht im Büro. Sie residieren. In gediegenen Kanzleien, die in schönen Jugendstilhäusern untergebracht sind. Sie flößen Respekt ein, sind Leben der Juristen nach Feierabend vom Honorar mitfinanziert werden. Das ist ein Image.
Allerdings ist es ein Image, das schon lange nicht mehr stimmt. Legendäre Einstiegsgehälter in Großkanzleien von 50.000 bis 80.000 Euro im Jahr werden nur drei bis vier Prozent der Junganwälte zuteil. Nach einer Studie der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kommen Einzelanwälte, die immerhin 55 Prozent der Anwaltschaft stellen, im Durchschnitt auf 1.500 Euro netto pro Monat – und zwar ohne Alters-und Krankenvorsorge.
Die Rechtsberatung aus der Ecke des Elitären herausholen
Und trotzdem. Trotzdem gibt es junge Anwälte, die sich seit der Änderung der Gebührenordnung für die außergerichtliche Beratung zum 1. Juli diesen Jahres den „Preisverfall“, der hierdurch entsteht, zunutze machen. Martin Braun und Benjamin Schütz zum Beispiel. Die beiden Juristen aus Offenburg verfolgen mit „easy Anwalt“ innerhalb der Kanzlei Dr. Braun GmbH ein Konzept, „das die Rechtsberatung nicht länger als etwas Elitäres“ erscheinen lässt, wie Benjamin Schütz es formuliert. Eine anwaltliche Erstberatung beim Vertragsrecht gibt es hier ab 30 Euro, eine für Arbeitsrecht ab 40 Euro und eine in Erbrechtsfragen zum Beispiel für 50 Euro.
Und damit nicht nur die Preishürde fällt für solche Klienten, die nur eine schnelle Auskunft benötigen und eine kleine Unsicherheit durch Nachfragen beseitigen möchten, ist in der Kanzlei mitten in der Offenburger City keine Voranmeldung oder Terminabsprache nötig. Die Türen sind alle gläsern, diskretes Ambiente zum Gespräch existiert dennoch. Eine Unternehmung, die zum Geschäftsmodell macht, was der deutsche Gesetzgeber im Zuge der europäischen Harmonisierung von Vergütungsordnungen bei Rechtsanwälten angestoßen hat.
Die Fakten: Bis zum 1. Juli 2006 war die Höhe der Anwaltsvergütung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz genau geregelt. Ab diesem Zeitpunkt trat eine Neuregelung in Kraft, die mehr Verhandlungsspielraum für Honorarvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant schaffen soll. Frei verhandelbar sind seither Beratungen, die nicht mit einer rechtlichen Vertretung zusammenhängen wie zum Beispiel beim Entwurf eines Testaments. Und auch bei der Honorierung für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie bei der Tätigkeit als Mediator können Anwalt und Mandant einen Preis gemeinsam festlegen. Bei anwaltlichen Tätigkeiten – etwa als Vertreter in einem Prozess – bleibt es bei der gesetzlichen Vergütung beziehungsweise der darüber liegenden Honorarvereinbarung.
Die Kammer empfiehlt Transparenz in der Kostenberatung der Kanzeleien
„Im Zuge dieser Veränderungen beim Anwaltshonorar ergeben sich auch ganz neue Möglichkeiten für das Marketing“, erklärt Martin Braun von „easy Anwalt“ bezüglich seines Kanzlei-Konzeptes. Regelmäßig wirbt er mit großformatigen Anzeigen in der lokalen Presse. Dass die Freiheit zur Preisgestaltung ein wichtiges Instrument in der Marketingstrategie einer Kanzlei darstellt, seit die Freiheit besteht, über Preise zu verhandeln, hat auch die Bundesrechtsanwaltskammer erkannt – und sie hat reagiert. Zehn Fitmacher für den Wettbewerb hat sie zusammengestellt, bei denen empfohlen wird: „Bringen Sie Transparenz in die Kostenberatung!“ Immerhin hat die Bundesrechtsanwaltskammer in einer Studie ermittelt, dass für 48 Prozent der Mandanten die Kosten der entscheidende Faktor bei der Wahl eines Anwalts darstellen.
Mit diesen Fakten sehen sich auch Benjamin Schütz und Martin Braun in ihrer Argumentation gut gerüstet: „Wer von den Kollegen uns Unkollegialität vorwirft, weil wir unsere Preise als Argument einsetzen, dem entgegnen wir, dass das bessere Motiv ist, sozial oder finanziell schwachen Menschen eine kostengünstige anwaltliche Erstberatung zu ermöglichen.“ Dass sie den Nerv der Verbraucher treffen, hat sich gleich in den ersten 14 Tagen nach Kanzleieröffnung herausgestellt. Zwei Dutzend Menschen haben sie Fragen beantwortet in Angelegenheiten, die diese plagen. Dass sich daraus irgendwann eine Umwandlungsquote in echte Mandate ergibt, dessen ist sich Martin Braun sicher. Solange er nur berät, wird Braun auch weiter mit seinen Mandanten verhandeln dürfen.
Die Chance das aus Mandant ein mündiger Mandant wird
„Sobald die Beratung jedoch zu einer Vertretung wird, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“, erklärt Klaus Winkler. Winkler ist Anwalt in Kenzingen und bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg Gebührenreferent und darüber hinaus noch im Gebührenausschuss der BRAK, außerdem hat er an Kommentaren zu diesem Thema mitgearbeitet. Er warnt Kollegen davor, Dumpingangebote an Verbraucher zu unterbreiten, weil Pauschalgebühren in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen müssen. Dennoch sieht er in der Liberalisierung der Preisgestaltung bei Beratungen eine Entwicklung zugunsten des Verbrauchers: „Weil er einfach mehr Transparenz erhält.“ Und wer mit seinem Anwalt zum Beispiel ein Zeithonorar vereinbart, weiß, dass bei jedem seiner Anrufe die Uhr tickt. Klaus Winkler sieht darin auch durchaus die Chance hin zum mündigen Mandanten.
Dass dieser prinzipiell die Arbeit eines Rechtsanwalts respektiert, ist in der Berufsprestige-Skala des Allensbacher Meinungsforschungsinstituts abzulesen. Nach Arzt, Krankenschwester, Polizist, Hochschulprofessor, Pfarrer und Lehrer steht der Rechtsanwalt mit 25 Prozentpunkten an der siebten Stelle der am meisten geachteten Berufe. Allerdings kann sich Klaus Winkler vorstellen, dass ein allzu publikumswirksames Agieren am Markt der Rechtsberatung durchaus dem Renommee der Anwälte abträglich ist.
Dass vor lauter günstiger Rechtsberatung aus dem ohnehin als Prozesshansel verschrieenen Deutschen ein noch streitbarerer Landsmann wird, dies befürchtet Winkler jedoch nicht. „An den gerichtlichen Gebühren hat sich ja durch die neue Verordnung nichts geändert. Ich glaube vielmehr, dass die Bereitschaft, bestimmte Angelegenheiten durchzuprozessieren, viel eher damit zu tun hat, dass die Toleranzschwelle bei den Bürgern immer mehr gesunken ist“, findet der Rechtsanwalt. „Das sieht man nicht zuletzt an der Fülle von Nachbarschaftsprozessen, die die Gerichte beschäftigen.“ Seiner Erfahrung nach bräuchten zerstrittene Parteien meist ein Gericht, weil sie vom Richter erhoffen, dass er Gerechtigkeit herstellt. Natürlich in ihrem Sinne. „Und deshalb hat sich auch das gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren in Baden-Württemberg als Rohrkrepierer erwiesen“, stellt Winkler fest. Seines Erachtens nach tragen vor allem Anwälte oft zur Prozessvermeidung bei, weil es auch für sie nervenschonender ist, einen Streitfall einvernehmlich und ohne Richter zu regeln.
Es gibt die Kleinigkeiten, die sich am Telefon regeln lassen
Die Erfahrung, dass es diese Kleinigkeiten gibt, die sich durchaus in einem einzigen Gespräch am Telefon regeln lassen, hat auch Andreas Fahr gemacht. Zusammen mit vier weiteren Kollegen betreibt er in Offenburg die Kanzlei Fahr, Groß, Indetzki und innerhalb derer den „Jurashop“. Die Kanzlei bietet Menschen mit Fragen zu rechtlichen Angelegenheiten die Möglichkeit, unter einer kostenlosen Telefonnummer donnerstags von 17 bis 20 Uhr und an Samstagen von neun bis zwölf Uhr diese los zu werden. Und das zu einem Pauschalpreis von 50 Euro. Allerdings: „Wenn bei uns in vier Wochen einmal jemand anruft, dann ist es das auch schon gewesen“, hat Andreas Fahr seine Erfahrungen gemacht.
Er und seine Kollegen wollten mit der Dienstleistung vor allem erst einmal etwas gegen die „unsocial hours“ unternehmen, wie Fahr erklärt. Rechtsberatung also zu Zeiten, in denen die Leute auch die Freiheit und eben die Zeit haben, sich um ihre privaten Angelegenheiten zu kümmern. Aufgrund der zurückhaltenden Nachfrage resümiert Andreas Fahr jedoch vor allen Dingen eines: „Eine Leistung hat eben ihren Preis. Und wenn die Verbraucher das wissen, dann bezahlen sie diesen Preis auch.“
Banker dürfen bald juristisch beraten
Dass Konzepte wie das von „easy Anwalt“ oder „Jurashop“ gerade Berufseinsteigern in Zeiten der Akademiker-Schwemme einen Zutritt zur Branche verschafft, gar vielleicht die Basis einer Existenzgründung sein könnte, glaubt Andreas Fahr allerdings nicht: „Es kommt meines Erachtens viel mehr darauf an, ob man als junger Anwalt auch Unternehmer ist. Wenn man es ist, dann kriegt man einen Kaltstart auch ohne den Verkauf der eigenen Dienstleistung über den Preis hin.“
Leichter wird das jedoch nicht. Darauf deuten die Bemühungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hin. Sie plant im Zuge der Liberalisierung der Rechtsberatung, neben Anwälten auch andere Berufsgruppen bei der juristischen Beratung zuzulassen. Berufsgruppen wie zum Beispiel Banker, Versicherungskaufleute, Architekten oder Automechaniker könnten ihren Kunden dann Rechtsdienstleistungen als sogenannte „Nebenleistung“ anbieten. Zypries und wohl auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Praxis sehen das bislang geltende Recht als nicht mehr zeitgemäß.
Wurde schon von der Generation der 68-er der „Muff von tausend Jahren unter den Talaren“ beklagt, ist es unter Juristen heute quasi Allgemeingut, dass das diesbezüglich geltende Recht aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt und in der täglichen Praxis ohnehin ad absurdum geführt wird. Denn in welcher Bank betätigen sich deren Berater nicht regelmäßig als Testamentsvollstrecker? Welcher Architekt gibt seinem Bauherrn nicht wenigstens hin und wieder grobe Hinweise auf Baurechtsfragen?
Vor Gericht geht es nur mit Volljuristen
Brigitte Zypries erklärt ihre Motive für die Lockerung folgendermaßen: „Künftig soll der Verbraucher entscheiden, ob er sich in einfachen rechtlichen Fragen durch einen Nichtjuristen beraten lassen will. Es ist jedem unbenommen, zum Rechtsanwalt zu gehen. Wir werden es nur nicht mehr vorschreiben.“
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Vor Gericht müssen sich Mandanten oder dann eben Kunden auch künftig grundsätzlich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Was dies kostet, ist für jedermann nachzulesen. Laut Klaus Winkler reicht ein Gang zur Buchhandlung. Dort gibt es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als Taschenbuchausgabe. Und auch im Internet ist nachzulesen, was wieviel kostet. Bei so viel Transparenz wird der Anwalt auch zum Liebling.
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