Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz |
|
|
Seit Mitte des Jahres können Beratungshonorare von Anwälten frei verhandelt werden. Weitere Lockerungen sollen folgen. Ziel der neuen Gesetzgebung: Mehr Transparenz und Wettbewerb soll in den Rechtsberatungsmarkt einziehen.
Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Anwälte sitzen nicht im Büro. Sie residieren. In gediegenen Kanzleien, die in schönen Jugendstilhäusern untergebracht sind. Sie flößen Respekt ein, sind Leben der Juristen nach Feierabend vom Honorar mitfinanziert werden. Das ist ein Image. Allerdings ist es ein Image, das schon lange nicht mehr stimmt. Legendäre Einstiegsgehälter in Großkanzleien von 50.000 bis 80.000 Euro im Jahr werden nur drei bis vier Prozent der Junganwälte zuteil. Nach einer Studie der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kommen Einzelanwälte, die immerhin 55 Prozent der Anwaltschaft stellen, im Durchschnitt auf 1.500 Euro netto pro Monat – und zwar ohne Alters-und Krankenvorsorge. Die Rechtsberatung aus der Ecke des Elitären herausholenUnd trotzdem. Trotzdem gibt es junge Anwälte, die sich seit der Änderung der Gebührenordnung für die außergerichtliche Beratung zum 1. Juli diesen Jahres den „Preisverfall“, der hierdurch entsteht, zunutze machen. Martin Braun und Benjamin Schütz zum Beispiel. Die beiden Juristen aus Offenburg verfolgen mit „easy Anwalt“ innerhalb der Kanzlei Dr. Braun GmbH ein Konzept, „das die Rechtsberatung nicht länger als etwas Elitäres“ erscheinen lässt, wie Benjamin Schütz es formuliert. Eine anwaltliche Erstberatung beim Vertragsrecht gibt es hier ab 30 Euro, eine für Arbeitsrecht ab 40 Euro und eine in Erbrechtsfragen zum Beispiel für 50 Euro. Anzeige Und damit nicht nur die Preishürde fällt für solche Klienten, die nur eine schnelle Auskunft benötigen und eine kleine Unsicherheit durch Nachfragen beseitigen möchten, ist in der Kanzlei mitten in der Offenburger City keine Voranmeldung oder Terminabsprache nötig. Die Türen sind alle gläsern, diskretes Ambiente zum Gespräch existiert dennoch. Eine Unternehmung, die zum Geschäftsmodell macht, was der deutsche Gesetzgeber im Zuge der europäischen Harmonisierung von Vergütungsordnungen bei Rechtsanwälten angestoßen hat. Die Fakten: Bis zum 1. Juli 2006 war die Höhe der Anwaltsvergütung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz genau geregelt. Ab diesem Zeitpunkt trat eine Neuregelung in Kraft, die mehr Verhandlungsspielraum für Honorarvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant schaffen soll. Frei verhandelbar sind seither Beratungen, die nicht mit einer rechtlichen Vertretung zusammenhängen wie zum Beispiel beim Entwurf eines Testaments. Und auch bei der Honorierung für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie bei der Tätigkeit als Mediator können Anwalt und Mandant einen Preis gemeinsam festlegen. Bei anwaltlichen Tätigkeiten – etwa als Vertreter in einem Prozess – bleibt es bei der gesetzlichen Vergütung beziehungsweise der darüber liegenden Honorarvereinbarung. Die Kammer empfiehlt Transparenz in der Kostenberatung der Kanzeleien„Im Zuge dieser Veränderungen beim Anwaltshonorar ergeben sich auch ganz neue Möglichkeiten für das Marketing“, erklärt Martin Braun von „easy Anwalt“ bezüglich seines Kanzlei-Konzeptes. Regelmäßig wirbt er mit großformatigen Anzeigen in der lokalen Presse. Dass die Freiheit zur Preisgestaltung ein wichtiges Instrument in der Marketingstrategie einer Kanzlei darstellt, seit die Freiheit besteht, über Preise zu verhandeln, hat auch die Bundesrechtsanwaltskammer erkannt – und sie hat reagiert. Zehn Fitmacher für den Wettbewerb hat sie zusammengestellt, bei denen empfohlen wird: „Bringen Sie Transparenz in die Kostenberatung!“ Immerhin hat die Bundesrechtsanwaltskammer in einer Studie ermittelt, dass für 48 Prozent der Mandanten die Kosten der entscheidende Faktor bei der Wahl eines Anwalts darstellen. Mit diesen Fakten sehen sich auch Benjamin Schütz und Martin Braun in ihrer Argumentation gut gerüstet: „Wer von den Kollegen uns Unkollegialität vorwirft, weil wir unsere Preise als Argument einsetzen, dem entgegnen wir, dass das bessere Motiv ist, sozial oder finanziell schwachen Menschen eine kostengünstige anwaltliche Erstberatung zu ermöglichen.“ Dass sie den Nerv der Verbraucher treffen, hat sich gleich in den ersten 14 Tagen nach Kanzleieröffnung herausgestellt. Zwei Dutzend Menschen haben sie Fragen beantwortet in Angelegenheiten, die diese plagen. Dass sich daraus irgendwann eine Umwandlungsquote in echte Mandate ergibt, dessen ist sich Martin Braun sicher. Solange er nur berät, wird Braun auch weiter mit seinen Mandanten verhandeln dürfen. Die Chance das aus Mandant ein mündiger Mandant wird
|
|||
Jess zu
Existenzgründer-Chat: Wie schreibe ich einen Businessplan?
tommi zu
Presseportale im Internet: kostenlos vs. kostenpflichtig
ekelonii zu
Checkliste: Die Vor-und Nachteile einer GmbH
Gerd Kemnitz zu
Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein Muss für jeden Existenzgründer und Selbständigen
Joost Hu zu
Der Businessplan
monia zu
Experten-Chat: Fördermittel für Existenzgründer
Philipp Gesell zu
Checkliste: Einwandfreie Rechnungen schreiben - Die ersten Rechnungen an Kunden oder Klienten
gruendershop zu
Die 10 größten Todsünden bei der Büroeinrichtung
Werbeagentur Netshake zu
Werbeagentur: Licht im Dschungel der Werbeagenturen – so finden Sie die richtigen Werbeagentur
Herr Griebestaedt zu
Existenzgründungsberatung
Innovation & Venture Management im 21. Jahrhundert
join my trip - Reisepartner
Selber machen mit Expli