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Rechtliche Hürden vor der Existenzgründung |
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Vor der Existenzgründung sind stets verschiedene rechtliche Hürden zu bewältigen. Dies muss bei der Planung frühzeitig berücksichtigt werden, da in aller Regel verschiedene Genehmigungen etc. erteilt werden müssen. Werden die entsprechenden Anträge zu spät gestellt, so kann der geplante Start gegebenenfalls nicht stattfinden, obwohl alle sonstigen Voraussetzungen gegeben sind.
Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. RechtsformwahlZu Beginn steht die Frage in welcher Rechtsform das neue Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb aufnimmt. In den meisten Fällen kommen zu Beginn eine BGB-Gesellschaft, eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine KG in Betracht. Welche Rechtsform letztlich gewählt wird, ist nicht zuletzt eine steuerliche Frage, die mit dem Steuerberater abgeklärt werden sollte. In rechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass zwischen den genannten Rechtsformen insbesondere haftungsrechtliche Unterschiede bestehen: Während bei der BGB-Gesellschaft, der Einzelfirma und der KG auch mit dem privaten Vermögen gehaftet wird, beschränkt sich die Haftung bei der GmbH auf die Stammeinlage. Diese beträgt allerdings (derzeit noch) 25.000,00 €, was für die meisten Existenzgründer sicherlich nur schwer aufzubringen ist, auch wenn die Stammeinlage nach der Gründung für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb verwendet werden kann. Eine Alternative zur GmbH stellt die Limited dar. Dies ist eine englische Gesellschaft, für die es keine Mindestgrenze bezüglich der Einlage gibt. Die Gründung kann über das Internet erfolgen. Verschiedene Anbieter bieten hier gegen Aufpreis einen 24-Stunden-Service an. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass die Zusendung der erforderlichen Unterlagen sich verzögert, so dass auch bei der Limited ähnlich wie bei der GmbH ein Zeitraum von einigen Wochen für die Gründung eingeplant werden sollte. Ist die Gesellschaft gegründet, so muss sie noch ins Handelsregister eingetragen werden. In diesem Zeitraum ist die Gesellschaft jedoch schon handlungsfähig als sog. Gesellschaft in Gründung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Gesellschafter bis zum Zeitpunkt der Eintragung voll haftet, da die beschränkte Haftung erst mit der Eintragung in das Handelsregister greift. Anzeige Branchenspezifische GenehmigungenIn Abhängigkeit von der jeweiligen Branche sind im Einzelfall ein oder mehrere Genehmigungen erforderlich. Insbesondere bei diesen branchenspezifischen Genehmigungen ist zu beachten, dass teilweise mehrere Wochen bis zur Erteilung der Genehmigung einzuplanen sind. Teilweise können auch mehrere Genehmigungen voneinander abhängen. So bedarf beispielsweise die Genehmigung zum Betrieb einer Anwalts-GmbH der Zustimmung der Rechtsanwaltskammer. Diese wird aber erst erteilt, wenn der Nachweis einer Anwalts-Haftpflichtversicherung erfolgt ist. Erst wenn beides vorliegt, wird die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Des weiteren bedarf die Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Zuweisung einer Steuernummer durch das Finanzamt. In anderen Branchen können noch diverse weitere Genehmigungen erforderlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn irgendeine Produktion stattfindet, weil in diesen Fällen zunächst die arbeitssicherheitsrechtlichen Bestimmungen gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft nachgewiesen werden müssen. Zusammenfassend empfiehlt sich somit, die erforderlichen Genehmigungen so früh wie möglich zu beantragen, um vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit dadurch keine Zeit zu verlieren. Sonstigen GenehmigungenNeben den branchenüblichen können auch weitere Genehmigungen erforderlich sein. Hier sind insbesondere die baurechtlichen Vorschriften zu beachten. So ist beispielsweise eine Baugenehmigung zu beantragen, wenn die Nutzung der Räumlichkeiten sich ändert: War beispielsweise in den Räumen zuvor ein Lager untergebracht und soll dort künftig eine Bürotätigkeit ausgeübt werden, so ist aufgrund der Nutzungsänderung eine Baugenehmigung erforderlich. Die Baurechtsbehörde hat zur Bearbeitung grundsätzlich bis zu drei Monaten Zeit. Ebenfalls ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn - wie dies regelmäßig der Fall ist - an der Fassade des Gebäudes ein Schild angebracht werden soll. Noch problematischer ist die Angelegenheit, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Generell empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Baubehörde ein persönliches Gespräch zu suchen. Dieser kann dann prüfen, ob sämtliche Unterlagen bereits vorhanden sind, so dass unnötige Verzögerungen vermieden werden. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Zeitfaktor für die o.g. Genehmigungen nicht unterschätzt werden darf. Die meisten Existenzgründer sind sicherlich eher mit der Vorbereitung des Kerngeschäftes beschäftigt, weshalb die in der Regel lästigen Genehmigungen oftmals vernachlässigt werden. Ärgerlich ist es jedoch dann, wenn alles vorbereitet ist und die Sache starten soll, es aber aufgrund von fehlenden Genehmigungen zu Verzögerungen kommt. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Braun
Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden.
„Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich, existXchange.de übernimmt dafür keine Verantwortung. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.“ Trackback(0)TrackBack URI für diesen EintragKommentare (0)Jeder Kommentar gibt die Meinung seines Verfassers wieder; existXchange.de macht sich ausdrücklich nicht den Inhalt der Kommentare zu eigen. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in einem Kommentar verlinkt wurde. RSS feed KommentareKommentar schreiben |
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