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Krankenversicherung - Gesundheitsreform 2007 ist in Kraft getreten

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Die Gesundheitsreform 2007 und die ersten damit verbundenen Neuerungen sind seit dem 01.04.2007 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen und sind  für etliche Existenzgründer und Selbständige relevant und sollten beachtet werden.

Tino Weissenrieder

Über den Autor

Tino Weissenrieder, Jahrgang 1973, hat an der Hochschule Offenburg sein Studium zum Dipl.Wirtsch.Ing (FH) absolviert. Seit 10 Jahren arbeitet er als freier Finanz- und Unternehmensberater. Beratungsschwerpunkt ist eine ganzheitliche Beratung in allen wirtschaftlichen Fragestellungen, individuell auf den Mandant zugeschnitten. Des weiteren ist er Dozent an Dualen Hochschule Baden-Württemberg Lörrach im Bereich Finanzdienstleistungen.

Homepage: www.xing.com/profile/Tino_Weissenrieder , Email: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Nickname: Tino Weissenrieder

Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt.

Krankenversicherungs-Pflicht für alle

Zukünftig gilt eine Pflicht zur Versicherung für alle Einwohner in Deutschland, d. h. jeder ist versichert. Wer keine Krankenversicherung hat, muss von dem Versicherer wieder aufgenommen werden, bei dem er zuletzt versichert war, gesetzlich oder privat:

  • ab 1. April 2007: für alle Nichtversicherten, die der GKV zuzuordnen sind
  • ab 1. Januar 2009: für alle Nichtversicherten, die der PKV zuzuordnen sind; im Basistarif besteht Annahmezwang
  • Ab 1. Juli 2007 besteht das Recht für alle Nichtversicherten, die der PKV zuzuordnen sind, sich ohne Gesundheitsprüfung im Standardtarif zu versichern.

Wer bereits über einen (z. B. ausländischen) Versicherungsschutz verfügt, hat die Pflicht automatisch erfüllt.

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Welcher Krankenkasse werden nichtversicherten Personen zugeordnet? 

Folgende Personengruppen werden der GKV zugeordnet:

  • Nichtversicherte, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren werden Mitglied ihrer letzten GKV
  • Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (z. B. Soldaten, Polizeibeamte)
  • Personen, die Sozialhilfe erhalten

 

Folgende Personen werden der PKV zugeordnet:

  • Nichtversicherte, die zuletzt privat krankenversichert waren
  • Nichtversicherte, die weder GKV- noch PKV-versichert waren und
  • hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind
  • versicherungsfreie Arbeitnehmer mit Einkommen > JAVG sind
  • Beamte mit Anspruch auf Beihilfeanspruch sind
  • Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung von mehr als 12 Monate wenn sie keinen Zugang zur GKV (z. B. durch Familienversicherung, Versicherungspflicht) haben

Einschränkung der Wechselmöglichkeit in die PKV

Für gesetzlich versicherte Angestellte ist ein Wechsel in die PKV nur dann möglich, wenn bereits vor dem Wechsel das tatsächliche Jahreseinkommen die JAVG drei Jahre ununterbrochen überschritten hat.

Für Personen, die sich selbständig machen, fällt diese 3 –Jahres Frist nicht an. Sie können sich sofort privat versichern.

gs

 

Krankenkassen können verschieden Wahltarife anbieten

 

Mit der Gesundheitsreform 2007 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen vielfältige Möglichkeiten, ihren Versicherten verschiedene Tarife anzubieten.

Wählt der Versicherte einen dieser Tarife, ist er 3 Jahre an seine Kasse gebunden. Die Krankenkasse kann frühestens zum Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden. Auch bei Beitragssatzerhöhung ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.

Hauptsächlich Kassen mit hohen Beitragssätzen werben für Ihre Wahltarife, um die Versicherten zu binden.

Stiftung Warentest empfiehlt, derzeit noch mit dem Abschluß von Wahltarifen zu warten. Details zu Wahltarifen erhalten Sie, sobald die Tarife vom Bundesversicherungsamt genehmigt sind.

 

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.

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