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Krankenversicherung - Gesundheitsreform 2007 ist in Kraft getreten |
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Die Gesundheitsreform 2007 und die ersten damit verbundenen Neuerungen sind seit dem 01.04.2007 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen und sind für etliche Existenzgründer und Selbständige relevant und sollten beachtet werden.
Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Krankenversicherungs-Pflicht für alleZukünftig gilt eine Pflicht zur Versicherung für alle Einwohner in Deutschland, d. h. jeder ist versichert. Wer keine Krankenversicherung hat, muss von dem Versicherer wieder aufgenommen werden, bei dem er zuletzt versichert war, gesetzlich oder privat:
Wer bereits über einen (z. B. ausländischen) Versicherungsschutz verfügt, hat die Pflicht automatisch erfüllt. Anzeige Welcher Krankenkasse werden nichtversicherten Personen zugeordnet?Folgende Personengruppen werden der GKV zugeordnet:
Folgende Personen werden der PKV zugeordnet:
Einschränkung der Wechselmöglichkeit in die PKVFür gesetzlich versicherte Angestellte ist ein Wechsel in die PKV nur dann möglich, wenn bereits vor dem Wechsel das tatsächliche Jahreseinkommen die JAVG drei Jahre ununterbrochen überschritten hat. Für Personen, die sich selbständig machen, fällt diese 3 –Jahres Frist nicht an. Sie können sich sofort privat versichern.
Krankenkassen können verschieden Wahltarife anbieten
Mit der Gesundheitsreform 2007 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen vielfältige Möglichkeiten, ihren Versicherten verschiedene Tarife anzubieten. Wählt der Versicherte einen dieser Tarife, ist er 3 Jahre an seine Kasse gebunden. Die Krankenkasse kann frühestens zum Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden. Auch bei Beitragssatzerhöhung ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich. Hauptsächlich Kassen mit hohen Beitragssätzen werben für Ihre Wahltarife, um die Versicherten zu binden. Stiftung Warentest empfiehlt, derzeit noch mit dem Abschluß von Wahltarifen zu warten. Details zu Wahltarifen erhalten Sie, sobald die Tarife vom Bundesversicherungsamt genehmigt sind. „Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich, existXchange.de übernimmt dafür keine Verantwortung. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.“ Trackback(0)TrackBack URI für diesen EintragKommentare (0)Jeder Kommentar gibt die Meinung seines Verfassers wieder; existXchange.de macht sich ausdrücklich nicht den Inhalt der Kommentare zu eigen. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in einem Kommentar verlinkt wurde. RSS feed KommentareKommentar schreiben |
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