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Hoffentlich D&O-versichert |
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Haftpflicht-Versicherungen für Manager werden immer wichtiger. Denn die Gefahr, verklagt zu werden, ist groß. Manager müssen vor Gericht beweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben.
Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Auch Manager sind nur Menschen und können irren. Die finanziellen Folgen solcher Irrtümer wiegen jedoch meist schwerer als im Privatleben, Schäden belaufen sich schnell auf mehrere Millionen Euro. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mussten die Anbieter von Haftpflichtversicherungen für Manager im Jahr 2003 Vermögensschäden von rund 600 Millionen Euro begleichen. Anzeige Allein die Fusion der beiden Automobilkonzerne Daimler und Chrysler im Jahr 1998 und der fünf Jahre später geschlossene Vergleich mit aufgebrachten Aktionären soll Versicherungen einen Betrag von rund 250 Millionen Euro gekostet haben. Die Anteilseigner hatten geklagt, weil sie sich vom damaligen Daimler-Chef Jürgen Schrempp bei der Übernahme von Chrysler getäuscht sahen. Die Versicherungsprämien waren für den Versicherungsnehmer somit gut investiertes Geld. Rund 25 Versicherer, darunter viele ausländische Konzerne, beackern seit rund 20 Jahren den deutschen Markt für Manager-Haftpflichtversicherungen mit den sogenannten Directors & Officers Liability-Policen (D & O). In Deutschland haben sich unter anderem die Aachen Münchener, Gothaer, Nürnberger, Continentale und Condor zu der Zeichnungsgemeinschaft VOV (http://www.vov-gmbh.de/) zusammengeschlossen, um Risiken zu poolen. Die Gefahr, verklagt zu werden, war nie so groß wie heuteManager-Versicherungen werden auch für mittelständische Unternehmen zunehmend interessanter, denn nie war die Gefahr für Geschäftsführer, Aufsichts- oder Beiräte größer, von ihrem eigenen Unternehmen oder Geschäftspartnern auf Schadensersatz verklagt zu werden. Nachdem die meisten europäischen Länder ihre Haftpflichtordnung für Organpersonen in den 90ern verschärft haben, hat sich eine entsprechende Gerichtspraxis und Klagekultur entwickelt. So wies zum Beispiel in Deutschland der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2002 auf die Umkehr der Beweislast hin: Die klagende Gesellschaft warf ihrer ehemaligen Geschäftsführerin vor, auf die ungenügende Auslastung der Fertigungskapazitäten nicht rechtzeitig reagiert und keine Kurzarbeit angemeldet zu haben. Daher forderte sie für die unnötigen Lohnkosten Schadensersatz in Höhe von rund 370.000 Euro. Laut BGH-Urteil müssen beklagte Manager beweisen, dass sie „die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben“. Für einen Preis von ein bis drei Promille der Deckungssumme pro Jahr gibt es im Mittelstand bereits umfassenden Versicherungsschutz für Risiken aus dem Innen- und Außenverhältnis einer Gesellschaft – sofern keine besonderen Risiken wie ein starkes Engagement in den Vereinigten Staaten oder eine dünne Eigenkapitaldecke existieren oder es sich um ein Unternehmen in bestimmten Risikobranchen wie Biotech, Bauwirtschaft oder Energieunternehmen handelt.
Versicherungsnehmer sind dabei in der Regel die Unternehmen – sie bezahlen auch die Prämien. Versicherte Personen sind deren Manager.
Anzeige „Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich, existXchange.de übernimmt dafür keine Verantwortung. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.“ Trackback(0)TrackBack URI für diesen EintragKommentare (0)Jeder Kommentar gibt die Meinung seines Verfassers wieder; existXchange.de macht sich ausdrücklich nicht den Inhalt der Kommentare zu eigen. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in einem Kommentar verlinkt wurde. RSS feed KommentareKommentar schreiben |
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