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Gründungsstart: Welche Versicherungen Sie brauchen |
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Eine wichtige Aufgabe in der Gründungsphase, die vor der eigentlichen Eröffnung erledigt sein muss, ist die richtige Versicherung von Unternehmen und Unternehmer.
Beschreibung stammt vom Haufe Verlag; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt.
Achtung: Das Unternehmen versichernDas Unternehmen und dessen Vermögensteile können Schaden erleiden, z. B. durch Diebstahl oder Feuer. Das kann bei fehlender Versicherung die Existenzgrundlage zerstören. Gleichzeitig kann das Unternehmen selbst einen Schaden verursachen, z. B. durch den Verkauf defekter Produkte, für deren Schäden es haften muss. Eine ausreichende Versicherung gegen diese Risiken ist notwendig. Versicherung gegen KatastrophenschädenAuch ein Unternehmen ist nicht gegen Feuer-, Wasser- oder Sturmschäden gefeit. Diese Katastrophen sind nicht vorhersehbar. Eine entsprechende Versicherung kann aber die Schäden durch solche Katastrophen ersetzen. EinbruchdiebstahlversicherungAuch Unternehmen werden von Dieben heimgesucht, die auf der Suche nach Bargeld oder leicht verkäuflichen Wertgegenständen oft mehr Zerstörung anrichten als die gestohlenen Dinge Wert sind. Die Einbruchdiebstahlversicherung ersetzt solche Schäden.
ElektronikversicherungDie Datenverarbeitung mit Hardware, Software und Daten wird immer wichtiger. Gleichzeitig steigt die Gefährdung z. B. durch Computerviren. Die Elektronikversicherung ersetzt die Kosten, die zur Wiederherstellung der EDV-Unterstützung nach einem Schaden im IT-System aufgewendet werden müssen. MaschinenversicherungWer teure Fertigungsmaschinen einsetzt, sollte diese gegen Schäden durch Fehlbedienung und Unachtsamkeit versichern. Betriebs-Unterbrechungsversicherung (BU-Versicherung)Die bisher beschriebenen Versicherungen decken die direkten Schäden aus den dazugehörigen Risiken ab. Sollte das zu einem Produktionsausfall führen, weil z. B. das Feuer die Fertigungshallen zerstört hat, werden die trotzdem anfallenden Kosten wie Löhne, Mieten usw. durch die BU-Versicherung abgedeckt.
Achtung: HaftpflichtversicherungenDas Unternehmen muss für Schäden, die durch seine Handlung entstanden sind, haften. Für allgemeine Schadensfälle, z. B. der Sturz eines Kunden im Einzelhandelsgeschäft aufgrund eines nassen Bodens, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung auf. Für Freiberufler, die aufgrund eines Berufsfehlers einen Schaden ausgleichen müssen (z. B. Beratungsfehler eines Steuerberaters), gibt es die Berufs-Haftpflicht¬versicherung. Für Firmenfahrzeuge muss selbstverständlich eine Kfz-Haftpflicht¬versicherung abgeschlossen werden. Für Verunreinigungen von Boden, Wasser und Luft kommt die Umwelthaftpflichtversicherung auf. Für Produktionsunternehmen und Importeure ist die Produkthaftpflichtversicherung notwendig, die für Schäden Dritter haftet, die durch fehlerhafte Produkte entstehen.
Achtung: VertrauensschadenversicherungDie Vertrauensschadenversicherung ersetzt Schäden, die durch Betrug, Unterschlagung oder ähnliche Delikte entstehen, auch wenn der Täter ein Mitarbeiter ist. Vermögensschadenversicherung für BetriebsleiterDiese Versicherung ersetzt Schäden, die durch ein Fehlverhalten eines GmbH-Geschäftsführers oder AG-Vorstandes entstanden sind und für die dieser persönlich haftet.
Achtung: BetriebsrechtsschutzversicherungVor allem für kleine Unternehmen ist eine Betriebsrechtsschutzversicherung sinnvoll, um auch die finanzielle Rückendeckung für komplexe Rechtsstreitigkeiten zu haben.
Unternehmer absichernEbenso wichtig wie die Absicherung des Unternehmens ist die des Existenzgründers. Als Unternehmer ist er nicht mehr durch das soziale Netz eines Arbeitnehmers geschützt. Diese Sicherung muss er selbst übernehmen. Selbstverständlich bleiben die üblichen privaten Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutz- und die Hausratversicherung. Besondere Beachtung verdienen die Sozialversicherungen.
Die KrankenversicherungSehr wichtig für die private Situation des Existenzgründers ist die Krankenversicherung. Solange er als Angestellter ein Ge¬halt bezieht, und dieses unter der Bemessungsgrenze liegt, ist er pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sobald er nur noch selbstständig tätig ist, entfällt diese.
Wer vor der Selbstständigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, kann auch als Selbstständiger in der Kasse freiwillig versichert bleiben. Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit, sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern. Dieser Schritt muss aber gut überlegt sein, weil der Weg zurück mit wenigen Ausnahmen nicht möglich ist. Die BerufsunfähigkeitsversicherungDie Versicherung gegen eine Berufsunfähigkeit trifft nicht nur die Existenzgründer, sondern alle Bundesbürger, da der Staat seine Unterstützung eingestellt hat. Ein Unternehmer sollte diese Versicherung besonders intensiv prüfen, da ihn eine Erkrankung oder ein Unfall mit der Folge einer Berufsunfähigkeit besonders hart treffen würde. Die LebensversicherungDer Existenzgründer wird seine Familie für den Fall seines Todes absichern wollen. Die Praxis zeigt, dass in der Gründung oft hohe finanzielle Risiken vorhanden sind, die auf die Familie zurückfallen, wenn der Unternehmer plötzlich nicht mehr da ist. Darum ist eine Risikolebensversicherung zu empfehlen, bis das Unternehmensvermögen so groß ist, dass aus einem plötzlichen Tod des Unternehmers keine Risiken mehr für die Familie selbst entstehen.
Die AltersvorsorgeEin wichtiges Kapitel in der Absicherung des Unternehmers ist die Altersvorsorge. Mit der Selbstständigkeit verliert der Unternehmer auch den Einschluss in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese bietet zwar auch für den Angestellten heute keine Rundum-Sicherheit mehr, der Unternehmer muss aber noch viel mehr selbst tun, um im Alter angemessen leben zu können.
Für einige Selbstständige wie Handwerker, Hebammen, Künstler usw. gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Rentenversicherung. Das kann die gesetzlichen Rentenversicherung sein oder eine eigene Rentenkasse (z. B. Künstlersozialkasse). Andere Berufsgruppen wie Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte werden über die berufsständischen Versorgungswerke abgesichert. Die Beiträge dazu sind in die Finanzplanung einzubeziehen. Für viele Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, ist das aufgebaute Unternehmen ein wichtiger Teil der Altersvorsorge, der leider im Wert oft überschätzt wird. Niemand kann vorhersagen, welchen Wert das Unternehmen hat, wenn der Unternehmer sich zur Ruhe setzen will. Oft finden sich keine Käufer und der Wert ist fast Null. Darum muss ein Unternehmer sich immer eine unabhängige Altersversorgung aufbauen. Übrig bleiben zur vollständigen oder teilweisen Absicherung der Altersvorsorge die üblichen privaten Geldanlagen. Das Fondsparen, der Kauf von Mietshäusern oder die Rürup-Rentenverträge sind einige von vielen individuelle Möglichkeiten. Welche zum Unternehmer passt, klärt sich in einem Gespräch mit einem unabhängigen Finanzberater.
Achtung: BibliographieReinhard Bleiber Erfolgreiche Existenzgründung 1. Aufl. Planegg 2009. „Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich, existXchange.de übernimmt dafür keine Verantwortung. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.“ Trackback(0)TrackBack URI für diesen EintragKommentare (0)Jeder Kommentar gibt die Meinung seines Verfassers wieder; existXchange.de macht sich ausdrücklich nicht den Inhalt der Kommentare zu eigen. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in einem Kommentar verlinkt wurde. RSS feed KommentareKommentar schreiben |
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