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Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein Muss für jeden Existenzgründer und Selbständigen

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Gerade in jungen Jahren haben nur wenige Existenzgründer ein ausreichendes finanzielles Polster zur Verfügung, um den Einkommensverlust auszugleichen, welcher ihnen bei einer Berufsunfähigkeit droht. Auf die geringen Leistungen der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente können sich Existenzgründer und Selbständige nicht verlassen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt bei Krankheit oder Unfall vor dem Finanziellen Ruin.

 

Anmerkung: Dieser Artikel ist Teil einer Reihe "Grundwissen zu Versicherung und Altersvorsorge "

 

Tino Weissenrieder

Über den Autor

Tino Weissenrieder, Jahrgang 1973, hat an der Hochschule Offenburg sein Studium zum Dipl.Wirtsch.Ing (FH) absolviert. Seit 10 Jahren arbeitet er als freier Finanz- und Unternehmensberater. Beratungsschwerpunkt ist eine ganzheitliche Beratung in allen wirtschaftlichen Fragestellungen, individuell auf den Mandant zugeschnitten. Des weiteren ist er Dozent an Dualen Hochschule Baden-Württemberg Lörrach im Bereich Finanzdienstleistungen.

Homepage: www.xing.com/profile/Tino_Weissenrieder , Email: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Nickname: Tino Weissenrieder

Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt.

Wie ist die derzeitige Situation in Deutschland

Derzeit beantragen in Deutschland jedes Jahr ca. 200.000 Menschen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird diese Anzahl in Zukunft sogar steigen. Gründe für die Erwerbsunfähigkeiten waren Krankheiten oder Unfälle jeglicher Art. In neun von zehn Fällen war die Ursache eine Krankheit, in erster Linie durch orthopädische Schäden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und immer häufiger auch durch Nervenleiden wie Depressionen. Die Statistik zeigt, dass im Laufe eines Lebens eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit jeden fünften Erwerbstätige trifft. Aufgrund dieses Risikos sollte jeder Selbständige eine entsprechende private Berufsunfähigkeits-Absicherung haben.

Wie sieht die staatliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus

Bei Selbständigen muss man zuerst unterscheiden, ob jemand der Rentenversicherungspflicht unterliegt, ob er freiwillig in die Rentenversicherung einzahlt oder ob er sich von dieser befreien gelassen hat. Für freiwillig Versicherte und Nicht-Rentenversicherte gibt es keinen staatlichen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.

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Diejenigen Selbständigen, welcher der Rentenversicherungspflicht (dies gilt ebenfalls für alle Angestellten) unterliegen, haben einen minimalen staatlichen Schutz. Mit der Rentenreform, die Anfang 2001 in Kraft getreten ist, wurde das System der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten komplett umgestellt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Person in den fünf Jahren vor Eintritt der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit drei Jahre in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sein muss.

Seit dem 01.01.2001 haben junge Rentenversicherte lediglich einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese richtet sich nach dem Restleistungsvermögen am Arbeitsmarkt. Der erlernte oder ausgeübte Beruf spielt hier keine Rolle. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten kann, egal in welchem Job. Die Höhe der Rentenzahlung entspricht dann maximal ca. 34% des Bruttoeinkommens des Vorjahres. Wer noch mindestens drei, jedoch keine sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält nur ca. 17% des Bruttoeinkommens des Vorjahres.

Diese Zahlen sprechen für sich und weisen eindeutig darauf hin, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige unabdingbar ist (http://www.tu-chemnitz.de/personalrat/prsrat/test/doku/hprerwer.htm).

Was sollte man bei einer privaten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU-Versicherung) beachten

Die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung sollte den Lebensverhältnissen angepasst sein. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb in angemessner Höhe erfolgen. Empfehlenswert ist hier eine Höhe von ca. 80% des aktuellen Nettoeinkommens. So sind im Normalfall alle Fixkosten wie Miete, Krankenversicherung, Lebensunterhalt u.s.w. abgedeckt.

Ein Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich erfolgen. Zum einen sind die Beiträge bei einem Vertragsbeginn in jungen Jahren günstiger, zum anderen haben junge Anwärter in der Regel weniger Vorerkrankungen (Allergien, Rückenprobleme, usw.) als ältere. Ähnlich der Gesundheitsprüfung einer privaten Krankenversicherung, findet diese auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung statt. Schwere Vorerkrankungen können im schlechtesten Falle eine Totalablehnung mit sich bringen. Bei leichten Gesundheitsproblemen schließen die Gesellschaften meist diese aus dem Vertrag aus oder verlangen eine höhere Risikoprämie.

Riskante Hobbys oder gefährliche berufsbedingte Tätigkeiten, welche bei einem frühen Vertragsabschluß noch nicht existiert haben, sind künftig abgesichert. Dies bedeutet, dass alles risikoreiche was nach einem Vertragsabschluß auf jemanden zukommen würde, ist abgesichert. Ein Nachmelden an die Versicherungsgesellschaft muss nicht erfolgen.

Wie sehen die Produktlösungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aus

Auf der Produktebene gibt es mehrer Durchführungswege für die Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit.

Berufunfähigkeitsversicherungen gibt es

  1. als selbständige Policen (SBU) in Form einer reinen Risikoabsicherung oder
  2. als Zusatzversicherung zu anderen Hauptversicherungen (z.B. Sparpläne in Form fondsgebundener Rentenversicherungen, etc.)

Für die SBU (Variante 1.) spricht der günstige Beitrag, da kein Kapitalaufbau (Sparplan) angefügt ist. Konzeptionell gesehen ist die kombinierte Lösung (Variante 2) effektiver, da im Falle einer BU automatisch auch die Hauptversicherung (Rentenversicherung) weiterbespart wird. So ist sichergestellt, dass der Berufsunfähige bei Ablauf der Hauptversicherung eine größere Kapitalauszahlung erhält. Bei manchen Gesellschaften kann man durch eine vertraglich garantierte Rentensteigerung im BU-Fall, die Berufsunfähigkeitsrente auch gegen eine Inflation absichern.

Fazit

Die staatliche Rentenversicherung bietet nur geringe bzw. gar keine Absicherung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss für jeden Berufstätigen. Natürlich sollte eine solche Absicherung den individuellen Anforderungen an eine optimale Absicherung entsprechen, und muss kontinuierlich an den sich verändernden Lebensverhältnissen (z.B. Familienabsicherung, Immobilienfinanzierung, usw.) angepasst werden.

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. 

 

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.

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