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Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen. Doch nicht jeder kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Für diese Personengruppen gibt es Alternativen, die zumindest einen Teil der Risiken decken können.

 

Anmerkung: Dieser Artikel ist Teil einer Reihe "Grundwissen zu Versicherung und Altersvorsorge "

 

Tino Weissenrieder

Über den Autor

Tino Weissenrieder, Jahrgang 1973, hat an der Hochschule Offenburg sein Studium zum Dipl.Wirtsch.Ing (FH) absolviert. Seit 10 Jahren arbeitet er als freier Finanz- und Unternehmensberater. Beratungsschwerpunkt ist eine ganzheitliche Beratung in allen wirtschaftlichen Fragestellungen, individuell auf den Mandant zugeschnitten. Des weiteren ist er Dozent an Dualen Hochschule Baden-Württemberg Lörrach im Bereich Finanzdienstleistungen.

Homepage: www.xing.com/profile/Tino_Weissenrieder , Email: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Nickname: Tino Weissenrieder

Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen, die es gibt. Das Risiko, den Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist enorm. Fast jeder vierte Bundesbürger, muss aufgrund einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sein Berufsleben vorzeitig verlassen. Nur vermögende Menschen können diese drohende Versorgungslücke ohne eine passende Versicherung selbst decken.

Doch nicht jeder, der einen solchen Versicherungsschutz abschließen will bekommt ihn. Die Gründe liegen häufig bei Vorerkrankungen, doch auch riskante Berufe oder gefährliche Hobbys führen zu Erschwernisse oder gar Ablehnungen durch die Versicherungsgesellschaften. Für diese Personengruppen gibt es Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, welche zumindest einen Teil der Risiken decken können.

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung eines dauerhaften Verlustes der Arbeitskraft. Wie der gesetzliche Rentenversicherungsschutz kommt der private Erwerbsunfähigkeitsschutz nur dann zum Tragen, wenn aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes überhaupt kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Der Versicherungsfall tritt also nicht ein, solange der Betroffene irgendeine regelmäßige Tätigkeit zur Erzielung eines Einkommens ausüben kann. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung findet im Leistungsfall der bisher ausgeübte Beruf keine Berücksichtigung. Berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Lebensstandard sind unbedeutend.

Da Erwerbsunfähigkeit im Vergleich zur Berufsunfähigkeit weitaus seltener eintritt, ist dieser Versicherungsschutz deutlich günstiger. Er ist allerdings aufgrund des eingeschränkten Leistungsumfangs keine vollwertige Alternative.

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein junges Produkt innerhalb der Vorsorgeversicherungen. Bei ihr hängt der Eintritt des Leistungsfalls nicht davon ab, ob zukünftig ein Beruf ausgeübt werden kann. Vielmehr ist der Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten wie beispielsweise Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen aufgrund von Krankheiten, Unfall oder Kräfteverfall abgesichert. Der Leistungsbereich wird durch den Versicherer innerhalb des für den Kunden gut nachvollziehbaren Fähigkeitenkataloges genau definiert.

Für die Grundfähigkeitsversicherung sprechen klare und objektive Leistungskriterien und damit verbunden eine einfache und schnelle Leistungsregulierung. Bei Eintritt des Versicherungsfalles gewährt der Versicherer eine monatliche Rente, die der Kunde sogar lebenslang absichern kann. Der Leistungsanspruch ist unabhängig vom Berufsbild. Es gibt keinerlei Verweisungen oder Umorganisierungspflichten.

Sinnvoll ist der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung insbesondere für Kinder und Jugendliche,  Hausfrauen/-männer sowie für Personen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist. Eine vollwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist sie dennoch nicht. Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, erfolgt keine Leistung.

Dread Disease-Versicherung

Die Dread Disease-Produkte leisten anstelle einer monatlichen Rentenzahlung eine steuerfreie Einmalzahlung für den Fall, dass eine der versicherten schweren Krankheiten, beispielsweise Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall, auftritt. Ob der Versicherte seinen Beruf weiter ausüben kann, spielt hier keine Rolle.

Großer Nachteil: Im Gegensatz zu Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich beispielsweise Einschränkungen am Bewegungsapparat oder der Psyche nicht absichern; diese Krankheiten sind aber die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Außerdem gibt es nur dann eine Entschädigung, wenn die versicherte Krankheit gravierende Symptome zeigt, ein leichter Herzinfarkt löst noch keinen Versicherungsfall aus. Die Dread Disease-Versicherung ist kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung, wohl aber eine gute Ergänzung.

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. 

 

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.

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