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Absicherung vor Arbeitslosigkeit nun auch für Existenzgründer und Selbständige |
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Seit dem 01.02.2006 können sich Personen, die den Schritt in die Selbständigkeit planen, ebenso wie Selbständige oder Freiberufler über die Bundesagentur für Arbeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Dieser Artikel beschreibt die Hintergründe und genauen Rahmenbedingungen.
Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Basis für das Versicherungspflichtverhältnis: Vorraussetzung dafür ist, dass die Interessenten unmittelbar vor Eintritt in die Selbständigkeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung gewesen sind. Des Weiteren müssen potentielle Antragsteller innerhalb der letzen 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungsverhältnis nach dem SGBIII gestanden haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein einzelnes und durchgehendes Versicherungsverhältnis bestanden hat oder die zwölf Monate durch mehrere Beschäftigungsverhältnisse erdient wurden.
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Falls der Nachweis über die versicherungspflichtigen Zeiten nur schwer erbracht werden können, dies bezieht sich vor allem auf Selbständige die schon einen längeren Zeitraum selbständig tätig sind, reichen auch die Unterlagen der Rentenversicherung über rentenversicherungspflichtige Zeiten. Aus diesem Versicherungsverlauf geht der Zeitraum einer abhängigen Beschäftigung, beziehungsweise ein eventueller Zeitraum über den Bezug von Arbeitslosengeld eindeutig hervor. Als Belege über die selbständige Tätigkeit bei Existenzgründern reichen eine Gewerbeanmeldung, oder aber auch andere Nachweise woraus eine Selbständigkeit klar hervorgeht. Übergangsregelungen zur Antragstellung: Existenzgründer und langjährige Selbständige müssen die Entscheidung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bis zum 31.12.2006 für sich gefällt haben. Ab dem 01.01.2007 ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nur noch im ersten Monat einer Existenzgründung möglich! Im Zweifelsfall sollten sie den Antrag stellen, da eine Kündigung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ohne Fristen möglich ist. Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Tag der Antragstellung, frühestens jedoch mit dem Tag an dem die vollständigen Voraussetzungen erfüllt sind. Antragsteller welche schon länger selbständig sind und innerhalb der Frist der Übergangsreglung einen Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt haben, können sich rückwirkend frühestens zur Inkraftretung des Gesetzes am 01.02.2006 versichern. Monatlicher Beitrag: Der monatliche Beitrag liegt vorläufig bei 39,81 € (West) und 33,56 € (Ost). Welcher Beitrag zu Grunde liegt, hängt vom Gebiet der Ausübung der Beschäftigung ab. Die Beiträge werden in voller Höhe vom Versicherten getragen. Ab dem 01.01.2007 sinken sie Beiträge voraussichtlich auf 28 € bzw. 24 €, dies hängt natürlich von der endgültigen Entscheidung des Gesetzgebers ab. Die freiwillige Versicherung für Selbständige gibt es zunächst nur bis zum 31.12.2010. Höhe der Leistung: Das Arbeitslosengeld errechnet sich an Hand der früheren Entgelte oder an Hand eines fiktiven Gehalts. Das fiktive Gehalt wird in vier verschiedenen Qualifikationsgruppen eingeteilt, nämlich in Antragsteller mit Hochschulabschluss, Fachschulabschluss/Meisterausbildung, abgeschlossener Berufsausbildung und Antragsteller ohne Berufsausbildung. Das Arbeitslosengeld beträgt bei Antragstellern mit Kindern 67% und bei Antragstellern ohne Kinder 60% des Nettoentgeltes. Die maximale Leistung ist jedoch aufca.1.364 € begrenzt. Die Dauer der Zahlung ist abhängig vom Alter des Antragstellers und liegt zwischen 6 und 18 Monaten. Zur genaueren Berechnung sollten Interessenten sich von Beratern der Agentur für Arbeit aufklären lassen. Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Anzeige „Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich, existXchange.de übernimmt dafür keine Verantwortung. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.“ Trackback(0)TrackBack URI für diesen EintragKommentare (0)Jeder Kommentar gibt die Meinung seines Verfassers wieder; existXchange.de macht sich ausdrücklich nicht den Inhalt der Kommentare zu eigen. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in einem Kommentar verlinkt wurde. RSS feed KommentareKommentar schreiben |
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