Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Gmbh Gründung: Gründung einer „klassichen“ GmbH mit Musterprotokoll und Mustersatzung |
|
|
Die Vorschriften zur Gründung einer GmbH haben sich durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen“ etwas geändert. Eine Gmbh kann entweder mit individueller Satzung oder in einfachen Standardfällen mit einem Musterprotokoll und einer Mustersatzung gegründet werden, deren Inhalt der Gesetzgeber vorgeschrieben hat. In beiden Fällen beträgt das Mindeststammkapital für die Gründung einer GmbH 25.000 €. Eine im Regierungsentwurf des „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen“ vorgesehene Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 € wurde vom Gesetzgeber nicht übernommen. Die Einzahlung von 50% der Bareinlage ist ausreichend, nunmehr auch bei Gründung einer Einpersonen-GmbH. Eine Sachgründung ist nur mit individueller Satzung möglich. Die Gründung einer GmbH mit einem Musterprotokoll und einer MustersatzungBei der Gründung einer GmbH mittels notariellem Musterprotokoll sind nur bis zu drei Gesellschafter und nur ein Geschäftsführer zulässig. Von einer GmbH-Gründung mittels Musterprotokoll ist abzuraten, weil damit für den/die Unternehmensgründer zahlreiche Nachteile verbunden sind, ohne daß entsprechende Vorteile gegenüber stehen würden. Der entscheidende Nachteil des Musterprotokolls besteht darin, daß es den individuellen Bedürfnissen der Unternehmensgründer naturgemäß keine Rechnung trägt. Auch für die Kosten der Gründung (Notar, Registergericht, Bekanntmachung) einer GmbH ergibt sich kein Vorteil. Sie sind in beiden Fällen identisch und betragen je nach Einzelfall zwischen ca. 250 € und 350 €. Weitere Informationen: „Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich, existXchange.de übernimmt dafür keine Verantwortung. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.“ Trackback(0)TrackBack URI für diesen EintragKommentare (0)Jeder Kommentar gibt die Meinung seines Verfassers wieder; existXchange.de macht sich ausdrücklich nicht den Inhalt der Kommentare zu eigen. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in einem Kommentar verlinkt wurde. RSS feed KommentareKommentar schreiben |
Jess zu
Existenzgründer-Chat: Wie schreibe ich einen Businessplan?
tommi zu
Presseportale im Internet: kostenlos vs. kostenpflichtig
ekelonii zu
Checkliste: Die Vor-und Nachteile einer GmbH
Gerd Kemnitz zu
Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein Muss für jeden Existenzgründer und Selbständigen
Joost Hu zu
Der Businessplan
monia zu
Experten-Chat: Fördermittel für Existenzgründer
Philipp Gesell zu
Checkliste: Einwandfreie Rechnungen schreiben - Die ersten Rechnungen an Kunden oder Klienten
gruendershop zu
Die 10 größten Todsünden bei der Büroeinrichtung
Werbeagentur Netshake zu
Werbeagentur: Licht im Dschungel der Werbeagenturen – so finden Sie die richtigen Werbeagentur
Herr Griebestaedt zu
Existenzgründungsberatung
Innovation & Venture Management im 21. Jahrhundert
join my trip - Reisepartner
Selber machen mit Expli