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Die GmbH: Welche Fördermittel gibt es? |
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Der Existenzgründer sollte sich umfassend über die zur Verfügung stehenden Fördermittel informieren. Dies betrifft sowohl öffentliche als auch private Fördermittel.
Beschreibung stammt vom Haufe Verlag; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Fördermittel werden unter anderem aufgrund von Programmen der Europäischen Union, des Bundes, der Länder sowie ihrer Institutionen, wie z. B. der KfW Mittelstandsbank gewährt. Die Art der Förderung kann ganz unterschiedlich ausfallen. Die Mittel können in Form von Eigenkapital als echter Zuschuss oder gegen Gewährung einer Beteiligung zugeführt werden. Fördermittel werden in Gestalt von Lohnkostenzuschüssen, Zinszuschüssen zu Darlehen bzw. durch die Bereitstellung von Bürgschaften gewährt. Auch die kostenlose Beratung, z. B. die Stellung eines Coachs, stellt eine Förderung dar. Ob und in welchem Umfang Fördermittel gewährt werden, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Eine Rolle spielen der Investitionsort, die Branche sowie der Investitionszweck. Für jedes Projekt muss individuell geprüft werden, welche Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Allerdings muss sich der Existenzgründer davor hüten, sein Konzept ausschließlich danach auszurichten, inwieweit eine Förderung erwartet werden kann. Vielmehr ist das umgekehrte Vorgehen empfehlenswert. Der Existenzgründer sollte zunächst sein Konzept entwickeln und sodann prüfen, ob er hierfür auch Fördermittel erhält. Aufgrund der Vielzahl der Geldgeber und der Fördermöglichkeiten, kann auf Einzelfälle nicht eingegangen werden. Auskünfte erteilen die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie zahlreiche Banken.
Wichtige Adressen
Anzeige Leistungen der Bundesagentur für ArbeitEine weitere Möglichkeit der Förderung ist der vom Arbeitsamt für die ersten neun Monate der Selbstständigkeit gewährte Gründungszuschuss für die Gründer einer Ich-AG. Die Ich-AG ist keine Aktiengesellschaft, sondern eine rechtsformunabhängige Unterstützung des Existenzgründers für den Sprung in die Selbstständigkeit. Den Gründungszuschuss erhalten nur diejenigen, die Entgeltersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld, beziehen oder eine Arbeitnehmerbeschaffungs- bzw. Strukturanpassungsmaßnahme durchlaufen haben. Arbeitslosengeld II genügt nicht. Ziel ist es, den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit und der sonstigen Sozialkassen zu entlasten. Daher erhält z. B. der Student, der sich nach Abschluss seines Studiums selbstständig macht, die Leistung nicht. Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist zudem, dass eine fachkundige Stelle, z. B. die Industrie- und Handelskammer, ein Steuerberater oder eine Bank, bescheinigt, dass die Existenzgründung tragfähig ist. Der Gründungszuschuss wird für neun Monate gewährt, eine Anschlussförderung von weiteren sechs Monaten ist möglich. Der Zuschuss wird in Höhe des Betrags gezahlt, in dem der Antragsteller zuletzt Arbeitslosengeld bezogen hat, zuzüglich eines monatlichen Zuschlags von 300 EUR. BibliographieRocco Jula GmbH. Erfolgreich gründen und führen 3. Aufl., Planegg 2008. |
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