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Die GmbH: Was kostet mich die Gründung? |
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Die Gründung einer GmbH ist mit Kosten verbunden. Unvermeidlich ist die Entrichtung der Notar- sowie der Handelsregister kosten. Diese Kosten richten sich nach der Kostenordnung, die die Gebühren meist nach dem so genannten Gegenstandswert festlegt.
Beschreibung stammt vom Haufe Verlag; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Bei der GmbH setzt man das Stammkapital an. Die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR, d. h. dem Mindeststammkapital, kostet ca. 450 EUR Notarkosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Bei einer Einpersonen-GmbH sind die Notarkosten geringer (ca. 280 EUR netto). Bei Verwendung des Musterprotokolls betragen die Kosten nur ca. 120 EUR. Das Handelsregister erhebt für die Prüfung und die Eintragung der Gesellschaft sowie die Bekanntmachungskosten einen Betrag in Höhe von 200 EUR. Der Betrag variiert, da die Kosten für Bekanntmachung der Eintragung der GmbH in den entsprechenden Tageszeitungen bzw. im Bundesanzeiger schwanken. Weitere Kosten können durch eine markenrechtliche Prüfung der beabsichtigten Firmierung sowie durch Rechtsberatung entstehen. Gerade wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, kann es sinnvoll sein, dass sich diese vor dem Abschluss anwaltlich, gegebenenfalls auch getrennt, das heißt jeder durch einen Anwalt seines Vertrauens, beraten lassen. Diese Beratung kann nicht nur die Klauseln des Gesellschaftsvertrags, sondern auch die Regelung der sonstigen Verhältnisse, etwa den Abschluss des Geschäftsführervertrages oder die Änderung bestehender Testamente oder Eheverträge umfassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn mit der beabsichtigten Gründung der GmbH, etwa durch Übernahme von Bankbürgschaften, gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut persönliche Haftungsrisiken eingegangen werden.
Anzeige BibliographieRocco Jula GmbH. Erfolgreich gründen und führen 3. Aufl., Planegg 2008. |
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