Anzeige
Anzeige
Öffentliche Bürgschaften |
|
|
Die einzelnen Bundesländer stellen über ihre Bürgschaftsbanken Ausfallbürgschaften für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler zur Verfügung. Mit diesen Bürgschaften können Existenzgründer Kredite bei ihrer Hausbank absichern. Der maximale Betrag für eine Bürgschaft beträgt 80 Prozent des Kreditbetrags; die Hausbank muss für die restlichen 20 Prozent aufkommen. Die Bürgschaft kann bei positiver Beurteilung des Gründungsvorhabens über die jeweilige Hausbank bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bürgschaft ohne Bank (BoB)Es ist jedoch auch möglich, sich ohne Hausbank direkt an eine Bürgschaftsbank zu wenden. Über das Programm Bürgschaft ohne Bank (BoB) können Existenzgründer ihren Businessplan direkt von der Bürgschaftsbank prüfen lassen. Bei positiver Beurteilung des Businessplans wird eine Kreditbürgschaft für 60 und 80 Prozent der Kreditsumme gewährt, mit der sich ein Existenzgründer bei seiner Hausbank um einen Kredit bemühen kann. Bürgschaftsbanken der einzelnen Bundesländer:
|
Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.
Anzeige
Anzeige
joinmytrip.de - Reisepartner