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Existenzgründung für Steuerberater - Selten läuft es ohne die Bank - Teil II

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Steuerberater, die sich zu einer Existenzgründung, einem Kanzleierwerb oder einer Kanzleierweiterung entschließen, stehen meist vor der Frage der Finanzierung. Auf den ersten Blick sehen sie sich mit einer Vielzahl von Finanzierungsalternativen konfrontiert. Je nach Vorhaben ergibt sich ein unterschiedlicher Kapitalbedarf und dazu passende entsprechende Finanzierungskombinationen - Teil II

Lesen Sie hierzu auch Existenzgründung für Steuerberater - Selten läuft es ohne die Bank - Teil I

Anmerkung: dieser Artikel ist ursprünglich erschienen in der Zeitschrift Consultant

martin-msch-kleiner

Über den Autor

Martin Mösch, Diplom-Wirtschaftspädagoge (Univ.), Diplom-Betriebswirt (BA) Steuern und Prüfungswesen

Studium der Betriebswirtschaft und der Wirtschaftpädagogik an der Berufsakademie Villingen-Schwenningen sowie der Johannes-Gutenberg Universität Mainz und der WHL (AKAD) Lahr. Seit 1996 freier Unternehmensberater und Trainer. Inhaber der Unternehmensberatung Mösch in Freiburg und Ettenheim sowie freier Berater bei der Braintools Consult GmbH (www.braintools.de) Freiburg. Trainertätigkeit u.a. für die Haufe Akademie und die Deutsche Bahn DB Training.

www.martinmoeschconsulting.de, Email: mailto:% Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können %20, Nickname: Martin Mösch

Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt.

Hausbank oder Förderbank als Partner

Bei den langfristigen Investitionskrediten kommt zum einen die Finanzierung über die Förderbanken, wie die KfW-Mittelstandsbank, zum anderen diejenige über die klassischen Banken infrage. Bei den Förderbanken gilt immer das Hausbankprinzip, das heißt, die Finanzierung wird über die Hausbank beantragt und ausbezahlt. Bei der Wahl derselben ist der Steuerberater ungebunden. Spezielle Banken, die sich die Finanzierung von Kanzleien auf die Fahnen geschrieben haben, gibt es bislang nicht. Manche Banken werben jedoch mit speziellen Abteilungen für Freiberufler.

Unabhängig davon kann es sich bei einem Kanzleikauf manchmal als vorteilhaft erweisen, die Hausbank des Verkäufers zu wählen, da diese mit den Zahlen der Kanzlei bereits vertraut ist. Die Förderbanken bieten für Kanzleigründungen und Kanzleikäufer eine Vielzahl von Förderdarlehen an, die in aller Regel abhängig vom Investitionsvolumen sind. Die Vorteile der Finanzierung über eine Förderbank liegen-je nach Darlehensform - in den vergünstigten Zinskonditionen. Hinzu kommen lange tilgungsfreie Zeiten, lange Laufzeiten, Haftungsfreistellungen der Hausbanken, Nachrangsteilung und der Verzicht auf Sicherheiten. Um einen Überblick über die Darlehensformen und die Konditionen zu gewinnen empfiehlt es sich, die jeweiligen Internet-Seiten der einzelnen Förderbanken zu besuchen.

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Die Förderbanken finanzieren üblicherweise nur Teile des Investitionsvorhabens wie etwa beim KfW-Förderprogramm Unternehmerkapital. Wird dies gewährt, teilt sich die Finanzierung beispielsweise ein 15 Prozent Eigenkapital, 25 Prozent Förderdarlehen und 60 Prozent Darlehen der Hausbank auf. Grundsätzlich sollten Käufer bei der zeitlichen Planung der Investition den Zeitraum bis zur Bewilligung beziehungsweise Auszahlung der Darlehen nicht unterschätzen. Dies gilt insbesondere bei der Finanzierung über Förderbanken. Wenn alle Unterlagen zusammengestellt und bei der Hausbank eingereicht wurden, vergehen durchschnittlich zehn bis zwölf Wochen, ehe die Gelder zur Auszahlung kommen. In diesem Zeitraum prüft und bewilligt zunächst die Hausbank, anschließend erfolgt dieselbe Prüfung und Bewilligung noch einmal durch die Förderbank.

Für Existenzgründer bringt diese Praxis einen eklatanten Nachteil mit sich. Wenn sie, als einer von zahlreichen Kaufinteressenten, in Konkurrenz zu etablierten Kanzleien stehen, haben sie oftmals das Nachsehen. Letztere können Verkäufern oft sofort eine Zusage geben und den Kaufvertrag unterschreiben, da sie den Erwerb aus eigenen Mitteln finanzieren. Grundsätzlich gilt: Je besser die eingereichten Unterlagen, das Kanzleikonzept und das Auftreten des Steuerberaters sind, desto schneller ist mit einer Bewilligung zu rechnen. Es empfiehlt sich, trotz des Hausbankprinzips, auch einen persönlichen Kontakt zur Förderbank aufzubauen. Denn das kann die Zeit bis zur Bewilligung und Auszahlung mitunter erheblich verkürzen.

Darlehenslaufzeit mindestens sieben Jahre

Bei der Entscheidung über die Dauer der Fremdfinanzierung, sprich die Darlehenslaufzeit, sollte der Steuerberater gerade beim Kanzleikauf darauf achten, dass der Zeitraum nicht zu knapp bemessen ist. Eine solide Finanzierung sollte auf mindestens sieben Jahre ausgelegt sein, besser sind zehn oder 15 Jahre. Bei kürzeren Laufzeiten können die monatlichen Darlehenstilgungen schnell die Belastungsgrenze erreichen.

Auch ein Steuerberater wird ein Darlehen nur dann bekommen, wenn die Bank die Sicherheit hat, dass das Geld auch wieder zurückgezahlt werden kann. Diese Sicherheit erlangt die Bank durch eine überzeugende

Kanzleikonzeption und Finanzplanung sowie die fachliche Qualifikation. Hinzu kommen das Auftreten des Steuerberaters und die üblichen notwendigen Banksicherheiten. Dazu zählen in der Regel Grundschulden auf erworbene Kanzleigebäude oder Privatgebäude, Bankguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Mandantenforderungen und Bürgschaften. Bei bestimmten Förderdarlehen bieten die Förderbanken eine Haftungsfreistellung der Hausbank von bis zu 80 Prozent an, was den geforderten Umfang der Sicherheiten durch die Hausbanken erheblich reduziert.

Grundschulden als Sicherheiten für die Bank

Soll bei den Sicherheiten auf Grundschulden zurückgegriffen werden, was in mehr als der Hälfte der Fälle erfolgt, kann die Verwendung einer Eigentümergrundschuld vorteilhaft sein. Dabei sichert sich der Grundstückseigentümer eine Rangstelle im Grundbuch und kann jederzeit eine Sicherheit durch Abtretung und Übergabe eines Grundschuldbriefes stellen, ohne dass eine Bank im Grundbuch eingetragen wird. Ein solches Vorgehen erleichtert eine eventuelle spätere Umschuldung ganz wesentlich.

Abschließend sei der Vollständigkeit halber noch auf eine weitere Finanzierungsmöglichkeit verwiesen. Auch für Steuerberater besteht die Möglichkeit, auf einen staatlich geförderten Beratungszuschuss zurückzugreifen. In Anspruch genommen

werden kann eine Teilforderung, wenn der Steuerberater selbst eine betriebswirtschaftliche Beratung nachsucht. In der Praxis ist es oftmals jedoch recht schwierig, eine entsprechende Bewilligung zu bekommen. Entscheidend ist der Inhalt der Beratung.

Darüber hinaus kann ein Steuerberater bei einer Existenzgründung auch den am 7. Juli 2006 im Bundesrat verabschiedeten Gründungszuschuss beantragen. Dieser gilt seit 1. August 2006. Plant der Steuerberater eine Existenzgründung nach erfolgter Eigenkündigung, sind dabei einige zusätzliche bürokratische Hürden zu überwinden.

 

CHECKLISTE - Notwendige Unterlagen für das Kreditgespräch

1.  Unterlagen zum Investitionsvorhaben

•  Kanzleikonzept (evtl. mit Standortanalyse)

•  Rentabilitätsplan auf drei Jahre (Umsatz- und Ertragsvorschau)

•  Investitionsplan

•  Liquiditätsplan

•  Entwurf Gesellschaftsvertrag

•  evtl. Miet- und Leasingverträge

2.  Zusätzliche Unterlagen bei Übernahmen

•  Entwurf des Kauf- oder Beteiligungs­vertrags

•  Die beiden letzten unterzeichneten Jahresabschlüsse

•  Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen

•  Übergabegrund

•  Neuer Gesellschafts- oder Kooperationsvertrag

•  evtl. Handelsregisterauszug

3.  Persönliche Unterlagen

•  Lebenslauf mit beruflichem Werdegang

•  Bestellungsurkunde zum Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer

•  Selbstauskunft

•  Letzte Einkommensteuerbescheide

•  Vermögens- und Einkommensnachweise

 


 

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden.

 

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.

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