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Existenzgründung für Steuerberater - Selten läuft es ohne die Bank - Teil I

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Steuerberater, die sich zu einer Existenzgründung, einem Kanzleierwerb oder einer Kanzleierweiterung entschließen, stehen meist vor der Frage der Finanzierung. Auf den ersten Blick sehen sie sich mit einer Vielzahl von Finanzierungsalternativen konfrontiert. Je nach Vorhaben ergibt sich ein unterschiedlicher Kapitalbedarf und dazu passende entsprechende Finanzierungskombinationen - Teil I

Lesen Sie hierzu auch Existenzgründung für Steuerberater - Selten läuft es ohne die Bank - Teil II

Anmerkung: dieser Artikel ist ursprünglich erschienen in der Zeitschrift Consultant

martin-msch-kleiner

Über den Autor

Martin Mösch, Diplom-Wirtschaftspädagoge (Univ.), Diplom-Betriebswirt (BA) Steuern und Prüfungswesen

Studium der Betriebswirtschaft und der Wirtschaftpädagogik an der Berufsakademie Villingen-Schwenningen sowie der Johannes-Gutenberg Universität Mainz und der WHL (AKAD) Lahr. Seit 1996 freier Unternehmensberater und Trainer. Inhaber der Unternehmensberatung Mösch in Freiburg und Ettenheim sowie freier Berater bei der Braintools Consult GmbH (www.braintools.de) Freiburg. Trainertätigkeit u.a. für die Haufe Akademie und die Deutsche Bahn DB Training.

www.martinmoeschconsulting.de, Email: mailto:% Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können %20, Nickname: Martin Mösch

Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt.

Wie bei jedem Investitionsvorhaben kommen auch Steuerberater sowohl bei der Neugründung einer Kanzlei als auch bei einem Kanzleikauf oder einer Kanzleierweiterung nicht umhin, sich gründlich der Finanzplanung des Vorhabens zu widmen. Zweck der Planung ist die vorausschauende Gestaltung der betrieblichen Zahlungsströme zur dauerhaften Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Kanzlei.

Der Steuerberater muss sich deshalb mit der Umsatzplanung, der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Liquiditätsrechnung, der GuV-Rechnung und letztendlich mit den Möglichkeiten der Finanzierung des Kapitalbedarfs beschäftigen. Grundsätzlich kann sich der Steuerberater dabei fast aller Formen der Finanzierung bedienen. In der Regel kommen jedoch die Eigenkapitalfinanzierung, die Finanzierung über Fördermittel, die klassische Bankenfinanzierung und als weitere Finanzierungskomponente das Leasing für ihn in Frage. Weniger verbreitet ist die Beteiligung Dritter über eine stille Beteiligung, die insbesondere den berufsrechtlichen Regelungen standhalten muss. Ausschlaggebend für die Form der Finanzierung ist zunächst die Finanzkraft des Käufers  beziehungsweise  Gründers.  So haben die sehr großen Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland in aller Regel kein Problem, die Investitionssummen für den Erwerb von Kanzleien durch Eigenka­pital zu finanzieren.

Partnerdarlehen und Bankfinanzierung

Anders als bei den ganz Großen der Branche ist es bei mittleren Steuerberatungssozietäten üblich, dass keine Thesaurierung der Gewinne stattfindet. Stattdessen werden die Gewinne jährlich an die einzelnen Sozien ausgekehrt. Aus diesem Grund müssen Kanzleien dieser Größenordnung beim Praxenerwerb regelmäßig auf eine Fremdfinanzierung durch Banken zurückgreifen. Es ist aber auch nicht ungewöhnlich, dass Sozietäten Kapital zur Verfügung stellen.

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Einzelsteuerberater und kleine Sozietäten haben diese Möglichkeit in der Regel nicht. Bei ihnen erfolgen Neugründung oder Kanzleierwerb fast ausschließlich mittels einer Finanzierung durch Banken. Allerdings fordern die Kreditinstitute stets eine Eigenkapitalbeteiligung durch den Investor. „Bei Kanzleierwerben liegt der Eigenkapitalanteil üblicherweise bei 15 bis 30 Prozent der Investitionssumme", so Josef Weigert, Unternehmensberater und Kanzleivermittler von der Weigert + Fischer GmbH aus Neumarkt/Oberpfalz.

Gestalten und Kapitalbedarf reduzieren

Kanzleikäufer verfolgen natürlich das Ziel, den Kapitalbedarf so niedrig wie möglich zu halten. Dazu gibt es eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeitcn, die aber alle von der Unterstützung durch den Verkäufer abhängen.

Eine dieser Alternativen ist es, eine Kanzlei im Rahmen eines sogenannten Asset-Deals zu erwerben und damit den Kaufpreis zu reduzieren. Dabei wird lediglich der Kundenstamm erworben und das Personal übernommen. Auf den Kauf von eventuell vorhandenen Gebäuden und Betriebsmitteln wird dagegen verzichtet. Die Veräußerer sind aber in der Regel bestrebt, ihre Kanzlei als Gesamtes zu verkaufen. Eine weitere, wenngleich relativ seltene Gestaltlungsalternative ist es, den Kaufpreis für die Kanzlei zu verrenten. Bei der Verrentung sollte der Kaufpreis aus dem laufenden Cashflow der erworbenen Kanzlei bedient werden können, was den Kapitalbedarf erheblich senkt. Die regelmäßige Rentenzahlung an den Verkäufer wird bei Kanzleiübergaben recht selten gewählt, weil dieser meist die sofortige Zahlung will.  Es ist jedoch eine Alternative, die bei den Kaufpreisverhandlungen ins Spiel gebracht werden sollte. Wenn dann der Kapitalbedarf feststeht, der fremdfinanziert werden muss, kann dies auf zwei Arten geschehen: Durch die kurzfristige Kontokorrentkreditlinie und langfristige Investitionskredite. Mit der Kontokorrentlinie wird eine zwangsläufig entstehende Finanzierungslücke gedeckt. Diese ergibt sich daraus, dass bereits Verbindlichkeiten entstehen, die ausgeglichen werden müssen, bevor Erlöse in Form der Kanzleiumsätze fließen. „Die Höhe der Kontokorrentlinie sollte mindestens anderthalb bis zwei Monatsumsätze betragen", sagt Kanzleiberater Josef Weigert. Bei Neugründungen, denen diese Zahl fehlt, ist eine Orientierung an den geplanten monatlichen Ausgaben ratsam.


Der Artikel wird vortgesetzt in Teil II.
 

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden.

 

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.

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