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Werbekosten |
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Neben Briefbögen, Prospekten und Katalogen, bietet z. B. auch das Internet bzw. Ihr Internetauftritt gute Werbemöglichkeiten. Grundsätzlich werden Werbekosten als Betriebsausgabe anerkannt.
Beschreibung stammt vom Haufe Verlag; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Fallen allerdings größere Anschaffungskosten an, kann es sich auch um Anlagevermögen handeln, das entsprechend der vorgeschriebenen Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Dazu zählen:
Die Kosten für einen Internetauftritt bzw. Ihre Website müssen Sie über drei Jahre linear abschreiben. Laufende Kosten für die Aktualisierung und die Wartung können Sie sofort als Betriebsausgaben ansetzen. Die Fahrzeugbeschriftung zu Werbezwecken ist sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Aber das ist leider noch nicht alles! Haben Sie für Ihre Prospekte einen selbstständigen Werbetexter oder für die Erstellung und Aktualisierung Ihrer Website einen Webdesigner engagiert, müssen Sie sehr wahrscheinlich die „Künstler-Sozialabgabe“ zahlen. Diese Abgabe beträgt 4,4 % vom Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer (4,9 % im Jahr 2008). Hier zählt der Zahlungszeitpunkt. Für Rechnungen, die Sie im Jahr 2008 bezahlen, fallen 4,9 % Künstler-Sozialabgabe an und bei der Zahlung im Jahr 2009 fallen 4,4 % an.
Künster-Sozialabgabe
Anzeige Wer Künstler und Publizisten nicht nur gelegentlich engagiert bzw. beauftragt und deren Werke und Leistungen verwertet, muss die Künstler-Sozialabgabe zahlen. Typische Verwerter, wie Verlage, Theater, Musikproduzenten und viele mehr, kennen die Künstler-Sozial¬abgabe und führen diese regelmäßig ab. Was aber viele gar nicht wissen, ist, dass Unternehmen, die für Ihre Eigenwerbung Webdesigner oder Werbetexter engagieren, ebenfalls abgabepflichtig sind. Ausnahme! Für engagierte Kapitalgesellschaften, wie die Grafik AG oder die Webdesigner GmbH sowie für angestellte Künstler oder Publizisten ist diese Abgabe nicht zu zahlen.
Sollte Ihr Unternehmen davon betroffen sein, finden Sie alle wichtigen Informationen im Internet-Portal der Künstler-Sozialkasse unter www.kuenstlersozialkasse.de . BibliographieIris Thomsen Crashkurs Buchführung für Selbstständige 8. Aufl., Planegg 2009. |
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