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Varianten für Umsatz und Umsatzsteuer |
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Beschreibung stammt vom Haufe Verlag; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Einnahme-Überschussrechnung und Ist-VersteuerungSie sind Freiberufler oder der Vorjahresumsatz Ihres Unternehmens lag unter 250.000 Euro und Ihr Gewinn unter 50.000 Euro im Jahr und Sie haben die Ist-Versteuerung beantragt.
Einnahme-Überschussrechnung und Soll-VersteuerungSie sind kein Freiberufler und der Vorjahresumsatz Ihres Unternehmens lag über 250.000 Euro aber unter 500.000 Euro und Ihr Gewinn liegt unter 50.000 Euro im Jahr.
Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) mit Bilanz und Soll-VersteuerungSie sind zur Buchführung verpflichtet und der Vorjahresumsatz Ihres Unternehmens liegt über 250.000 Euro.
Anzeige Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) mit Bilanz und Ist-VersteuerungSie sind zwar zur Buchführung verpflichtet, aber Ihr Vorjahresumsatz liegt unter 250.000 Euro und Sie haben die Ist-Versteuerung beantragt.
Einige Buchführungsprogramme können auf diese Regelung reagieren. Ausnahme: VorsteuerSoll- und Ist-Versteuerung gilt nur für die abzuführende Umsatzsteuer. Bei der Vorsteuer zählt für alle Unternehmen das Datum des Rechnungseingangs. In dem Jahr, in dem die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen (einwandfreie Rechnung liegt vor und die Lieferung oder Leistung ist erbracht oder die Zahlung ist erfolgt), ist die Vorsteuer in die Umsatzsteuerformulare einzutragen, egal wann die Rechnung bezahlt wird. Im Rahmen der GuV mit Bilanz werden alle Rechnungen erfasst, die wirtschaftlich in das Abschlussjahr gehören, d. h. alle abgeschlossenen Aufträge. Ermitteln Sie dagegen Ihren Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung, unterscheidet man:
In diesem Fall haben Sie im laufenden Jahr ein Wahlrecht, wann Sie die Vorsteuer zurückfordern, bei Rechnungseingang oder bei Zahlung
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob man in Ihrem Fall vielleicht darauf verzichten und die Vorsteuer erst im Folgejahr bei der Zahlung abziehen kann. Ausnahme: AnzahlungenDie Ist-Versteuerung und die Soll-Versteuerung gelten nur für Schlussrechnungen. Bei Anzahlungen zählt immer das Zahlungsdatum.
BibliographieIris Thomsen Crashkurs Buchführung für Selbstständige 8. Aufl., Planegg 2009. |
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