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Personalkosten |
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Gehalt, Lohn und sämtliche Nebenkosten, die für Ihre Arbeitnehmer anfallen, sind Betriebsausgaben, soweit sie angemessen sind.
Beschreibung stammt vom Haufe Verlag; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Sowie Sie Mitarbeiter einstellen, werden Sie zum Arbeitgeber oder früher schon, wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist, d. h. eine GmbH, AG oder Ltd. Beteiligte einer Kapitalgesellschaft, d. h. Gesellschafter, die im Unternehmen mitarbeiten, sind vor dem Gesetz auch Arbeitnehmer und das Unternehmen ist der Arbeitgeber. Sind Sie bzw. Ihr Unternehmen nun Arbeitgeber, müssen Sie zuerst folgende Arbeiten erledigen:
Und schon kehren Sie ein in eine neue Welt der Gesetze. Worte wie Meldewesen, Berufsgenossenschaft, Brutto-, Nettolohn, Sozialversicherung, Lohnsteuer und mehr begegnen Ihnen.
Hier möchte ich Ihnen lediglich einen groben Überblick über die Pflichten eines Arbeitgebers geben. Unternehmer/innen, die bereits Arbeitnehmer beschäftigen, verstehen danach sicher, warum der Lohn¬sachbearbeiter ständig so viele Fragen stellt. BeschäftigungsartenEs gibt verschiedene Arten der Beschäftigung:
Für jede Art der Beschäftigung müssen Arbeitgeber Lohn- oder Gehaltsabrechnungen erstellen bzw. vom Steuerberater oder einem Lohnbüro erstellen lassen. Jede Gehaltsabrechnung sieht anders aus. Nicht einmal die Abrechnungen innerhalb einer Beschäftigungsart sind gleich, sie ähneln sich nur. Das liegt daran, dass in die Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherung sehr viele persönliche Gegebenheiten des Arbeitnehmers einfließen. Fragen wie ...
und viele Fragen mehr müssen vor der ersten Gehaltsabrechnung beantwortet sein. Bei einer Vollzeitbeschäftigung zahlt in der Regel der Arbeitnehmer die Lohnsteuer, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherung. Bei einem Minijob zahlt in der Regel der Arbeitgeber alle Nebenkosten. In der Regel heißt, dass es auch hier wieder Unterschiede gibt.
Anzeige Vom Bruttolohn zum NettolohnHier kommt es in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf ein Bruttogehalt und beide fühlen sich gut. Doch spätestens, wenn die Gehaltsabrechnung da ist, werden beide unzufrieden. Vereinbart wurden 2.000 Euro und davon erhält Ihr Arbeitnehmer gerade mal 1.300 Euro und Sie zahlen inkl. aller Nebenkosten 2.500 Euro, denn der Arbeitgeber hat viele Pflichten: Arbeitgeber müssen
Das heißt im Fall unseres Arbeitnehmers:
Durch Steuern und viele Versicherungen wird aus einem vereinbarten Bruttogehalt von 2.000 Euro ein Nettogehalt für den Arbeitnehmer von 1.300 Euro und Kosten für den Arbeitgeber von 2.500 Euro.
BibliographieIris Thomsen Crashkurs Buchführung für Selbstständige 8. Aufl., Planegg 2009. |
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