04.11.2008
Selbständig in der GKV? Ab dem 1.1.2009 kein Krankentagegeld mehr
Existenzgründer können sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern und müssen nicht zwangsweise einer privaten Krankenversicherung (PKV) beitreten. Ab dem 1.1.2009 haben freiwillig in einer GKV versicherte Selbständige keinen Anspruch auf Krankentagegeld mehr. Der als Nachfolgeregelung eingeführte kostenpflichtige Kranktentagegeld-Wahltarif hat deutliche Schwächen.
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