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Ende letzter Woche hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuer geeinigt. Für den Teilbereich des Betriebsvermögens ist weiterhin ein betrieblicher Abzugsbetrag von maximal € 150.000 geplant. Für Firmenerben wird es zukünftig zwei Optionen geben, deren Wahl bindend ist, d.h. nachträglich nicht revidiert werden kann.
Option 1: Firmenerben, die den ererbten Betrieb im Kern sieben Jahre fortführen, werden von der Besteuerung von 85 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach sieben Jahren nicht weniger als 650 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50 % betragen.
Option 2: Firmenerben, die den ererbten Betrieb im Kern zehn Jahre fortführen, werden komplett von der Erbschaftsteuer verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach 10 Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 10 % betragen.
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