Anzeige
Anzeige
Ab dem 1.11.2008 tritt eine Gesetzesnovelle zur Erleichterung der Gründung einer GmbH in Kraft. “Die Gründung von GmbHs wird deutlicher leichter und schneller möglich sein”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Dies Betrifft sowohl die Gründungsformalitäten als auch die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft.
Mit der sogenannten haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft soll Existenzgründern die Errichtung einer GmbH ohne die bisher vorgeschriebene Mindesteinlage von 25.000 EUR erlaubt werden. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft darf ihre Gewinne nicht voll ausschütten, sondern muss daraus Rücklagen bilden und diese in Stammkapital umwandeln bis das Stammkapital 25.000 EUR beträgt.
So lange bis das Stammkapital von 25.000 EUR erreicht wurde, muss eine haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft im Geschäftsverkehr den Zusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder “UG (haftungsbeschränkt)” führen. Anschließend kann eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in eine normale GmbH überführt werden, die diesen Zusatz dann nicht mehr zu führen braucht.
Weitere Informationen finden Sie in dem Mini GmbH Gründungsset von Fomblitz: zum Download.
Ähnliche Beiträge
Abwrackprämie Bestandskunden Bewerbung Business-Smartphones Business Angel Business Angels Businessplan Elevator Pitch Empfehlungsmarketing Existenzgründer Existenzgründung Existenzgründungsförderung Finanzierung finanzkrise Franchise Franchising Geschäftsidee GmbH Google Gründungszuschuss Handy Hightech Internet iPhone Jobsuche Krankentagegeld Krankenversicherung Krise Künstlersozialkasse Lebensversicherung Loyalitätsmarketing Marketing Matching networking Risikokapital Seminar Smartphones start-up START Messe Venture Capital Venture Lounge Web 2.0 Wer-kennt-wen Wettbewerb wirtschaftskrise
Innovation & Venture Management im 21. Jahrhundert
join my trip - Reisepartner
Selber machen mit Expli
Trackback URI | Kommentare als RSS
Einen Kommentar schreiben