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Die Künstlersozialabgabe wird mit dem Jahreswechsel um einen halben Prozentpunkt gesenkt und beträgt damit ab dem 1.Januar nur noch 4,4 Prozent. Die 1983 eingeführte Künstlersozialversicherung versichert freischaffende Künstler und Selbstständige, die publizistische Werke erzeugen und bietet ihnen somit Zugang zu den Renten-, Pflege- und auch Krankenversicherungen.
Die Arbeitgeberanteile der Künstlersozialversicherung übernehmen der Bund und Auftraggeber der Künstler. Abgabepflichtig sind Verlage, Rundfunkanstalten, Presseunternehmen, Galerien, Museen, Theater etc. Ebenfalls müssen Agenturen und Unternehmen, die Marketing für eine dritte Partei betreiben, Abgaben leisten. Dasselbe gilt für Unternehmen, die eigene Marketingaktionen durchführen und dafür Leistungen einkaufen.
Als Künstler gelten diejenigen Personen, die bildende oder darstellende Kunst erschaffen oder lehren, also Grafiker, Schauspieler oder Maler. Journalisten und Schriftsteller fallen in die Gruppe der Publizisten. Ausgeschlossen sind Personen, die nur nebenberuflich einen künstlerischen oder publizierenden Beruf ausüben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kunsthandwerker wie zum Beispiel Goldschmiede, Tätowierer und Musikinstrumentenbauer.
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