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Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige verlieren durch die Gesundheitsreform den Anspruch auf Krankentagegeld und werden damit deutlich schlechter gestellt. Ehrlich gesagt war ich selber sehr überrascht als ich die unten stehende Pressemitteilung der Versicherungskammer Bayern gelesen hatte. Doch es schein wahr zu sein: etliche Selbständige verlieren per Gesetz einen Teil ihrer Ansprüche im gesetzlichen Gesundheitswesen.
Leider werden wahrscheinlich etliche Betroffene diesen Sachverhalt erst mitbekommen, wenn Sie diese Leistungen beziehen wollen/müssen. Diese Gesetzesänderung sollte jene Selbständige, welche freiwillig gesezlich versichert und gesund sind, dazu veranlassen, sich mit der Materie “Private Krankenversicherung” zu beschäftigen. Mindestens zur Abdeckung des Krankentagegeld-Anspruches.
Anbei die Pressemitteilung der Versicherungskammer Bayern:
Gesundheitsreform: Selbstständige verlieren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind! Es steht kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, mit dem das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verkündet wurde – doch es hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland. In Absatz 2 heißt es: „Keinen Anspruch auf Krankengeld haben (…) hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (…).“ Anders formuliert: Mit der Gesundheitsreform zum 1.1.2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind.
„Hier offenbart sich eine weitere Tücke der Gesundheitsreform“, so Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG). Denn die Änderung in Paragraph 43 des Sozialgesetzbuches V führt zu Leistungseinschränkungen und bedroht die Zahlungsfähigkeit von Selbstständigen bei Krankheit.
Wer heute als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, konnte bisher ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz miteinbeziehen – er bezahlte dann den normalen Regelbeitrag, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung ausgezahlt. Krankengeld läuft zum 1.1.2009 automatisch aus Diese Regelung läuft zum 1.1.2009 automatisch aus – wer zurzeit einen Anspruch auf Krankengeld hat, verliert ihn also.
Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, gilt dann der bundesweit einheitliche, so genannte ermäßigte Beitragssatz. Sie können einen Krankengeldanspruch über einen zusätzlichen Wahltarif abdecken; diese Tarife müssen gesetzliche Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 anbieten. Private Vorsorge dringend empfohlen Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige müssen also möglichst schnell handeln, wenn sie ab Januar 2009 weiterhin einen Anspruch auf Krankentagegeld haben wollen.
Die Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern empfehlen daher Selbstständigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, eine private Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen – oder gleich in die private Krankenversicherung zu wechseln. „Sie ermöglicht hochwertige medizinische Leistungen und gewährt dem Kunden lebenslang den Versicherungsschutz, für den er sich beim Abschluss seines Vertrages entschieden hat“, so Manuela Kiechle. Eine Leistungseinschränkung, wie man sie bei der Gesundheitsreform erlebt, ist bei ihr nicht möglich.
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