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Ab dem 1. Januar 2009 wird der Gesundheitsfonds eingeführt – mit weitreichenden Änderungen für Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Was bedeutet der Gesundheitsfonds für Sie als Existenzgründer?
Wenn Sie derzeit gesetzlich krankenversichert sind, bringt der Gesundheitsfonds weitreichende Änderungen mit sich. Konkret wird dadurch für alle gesetzlichen Krankenkassen ein Einheitssatz von 15,5% des Jahreseinkommens eingeführt. Im Vergleich dazu beträgt der durchschnittliche Versicherungssatz 14,9%. Die BIG als Spitzenreiter unter den Günstigen mit 12,5% und der City BKK als teuersten Kasse mit 16,5% (Angaben ohne Gewähr). Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wird durch diesen Einheitssatz natürlich erheblich eingeschränkt – selbst wenn manche Kassen wie angekündigt Beiträge rückerstatten wollen.
Als Existenzgründer haben Sie Wahlfreiheit und Sie können in einen kostengünstigen Tarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Doch die Gesundheitsreform bringt auch Änderungen für die private Krankenversicherung mit sich (mehr dazu in einem anderen Blog) auf Grund der es vorteilhaft ist, dass Sie noch vor dem 1. Januar 2009 wechseln. Außerdem müssen Sie bei dem Wechsel in eine privaten Krankenversicherung immer damit rechnen, dass ein Beitritt mit zunehmenden Lebensalter teurer wird. Deshalb sollte man nicht zu lange zögern. Im Zweifel hilft die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsvertreter.
Zum Unterschied zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenversicherung lesen Sie bitte auch Die richtige Krankenversicherung für eine Existenzgründung
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Ein Wechsel sollte in jedem Fall gut überlegt sein. Man sollt sich auch über die Preise vorher gut informieren, da gibt es große Unterschiede.