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Für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben, tritt ab dem 1. Oktober 2008 eine interessante Neueregelung für Zuschüsse zu Honoraren von externen Beratern in Kraft.
Bisher konnten alle Existenzgründer folgende Zuschüsse für eine Beratung durch einen Unternehmensberater erhalten:
Ab 1. Oktober 2008 tritt speziell für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit eine neue Regelung in Kraft: Beratungen innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung werden mit 90% des Beratungshonorares gefördert. Die Höhe des Zuschusses ist auf maximal 3.600 EUR begrenzt.
Weitere Informationen: http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beratungsangebot/index.jsp
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