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Gerade für Gründer ist das Thema Versicherungen unabdingbar, da Schädigungen die Existenz schnell bedrohen können. Wir klären Sie anhand einer Serie auf. Teil I: Persönliche Versicherungen. Welche sind notwendig und worauf kann man am Anfang verzichten?
Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten persönlichen Versicherungen, zudem ist diese seit April 2007 auch für Unternehmer Pflicht. Doch da stellt sich schon die erste Frage: Entscheide ich mich als Selbständiger für eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung? Existenzgründer, die vor ihrer Selbstständigkeit in der gesetzlichen Kasse versichert waren, dürfen zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. War man zuletzt privat versichert, wird man auch in der Selbstständigkeit auf eine private Krankenversicherung beschränkt.
Was muss man bei einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung beachten? Alle Existenzgründer, die in der Hinsicht die Qual der Wahl haben, sollten genauestens überlegen, welche Versicherung für sie die beste ist, da ein Wechsel zwischen den beiden Systemen nur in Sonderfällen möglich ist. Lässt man sich gesetzlich versichern, so sind alle Familienangehörige beitragsfrei mitversichert. Ein großer Vorteil, da Privatversicherte jedes Familienmitglied einzeln versichern müssen.
Nachteile der GKV: Jederzeit können die Leistungen reduziert werden, d.h. gesetzlich Versicherte müssen immer mehr Behandlungen und Medikamente aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings haben Unternehmer, die nachweislich weniger als 1837,50 € pro Monat verdienen, die Möglichkeit sich auf einen niedrigeren Beitragszuschuss einstufen zu lassen. Die Leistungen der PKV werden frei vereinbart, sind vertraglich festgelegt und können während der Laufzeit nicht geändert werden. Neben freier Arztwahl werden auch sämtliche Kosten für Medikamente und Behandlungen von der PKV bezahlt. Allerdings kann die private Krankenversicherung im Alter hohe Beiträge mit sich ziehen. Daher sollte man auch nicht in eine andere Privatversicherung wechseln, da sonst die sogenannten Altersrückstellungen verloren gehen, die später eingesetzt werden, um enorme Beiträge vermeiden zu können.
Die Pflegeversicherung, eine weitere Pflichtversicherung, folgt der Krankenversicherung. Das heißt, sobald man in eine Krankenversicherung einzahlt, ist man auch für den Pflegefall versichert. Darüber hinaus kann man mit einer weiteren privaten Pflegeversicherung Vorsorge treffen. Ebenso ist es möglich eine Krankentagegeldversicherung gesondert abzuschließen, welche ein Baustein der Krankenversicherung ist und in Kraft tritt, sobald Selbstständige wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Doch aufgepasst: Es ist mit dem Versicherer abzuklären, ab dem wievielten Krankheitstag das Tagegeld bezahlt wird. Je früher, desto teurer werden die Beiträge.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung- eine der wichtigsten Policen. Sie tritt ein, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Beim Vertragsabschluss ist penibel darauf zu achten, dass keine Verweisklausel aufgelistet ist. Diese ist dafür da, um den Berufsunfähigen unter Umständen auf einen anderen Beruf zu verweisen. Somit würde der Versicherte keinerlei BU-Leistungen erhalten. Gute BU-Versicherungen zahlen ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
Wer berufsunfähigkeitsversichert ist, kann in der Regel auf eine Unfallversicherung verzichten, da diese nur zahlt, wenn man durch einen Unfall berufsunfähig geworden ist. Diese Wahrscheinlichkeit ist nicht so hoch. Wurde man jedoch von einem Berufsunfähigkeitsversicherer, aufgrund von einem zu risikoreichen Beruf , oder einer Vorerkrankung abgelehnt, ist eine Unfallversicherung folgerichtig. Eine weitere Wahlmöglichkeit wäre allerdings auch die Dread-Disease-Versicherung, mit der fest definierte Krankheiten versichert sind.
Als Selbstständiger muss man sich selbst um die Altersvorsorge kümmern, da man gesetzlich nicht rentenversichert ist. Daher muss man sich auch hier wieder entscheiden, Kapitallebensversicherung, oder eine private Rentenversicherung? Kündigt man Lebensversicherungen nicht vorzeitig, produzieren sie keine Verluste. Trifft der Fall doch ein, ist es gut möglich, dass der Unternehmer weniger zurück bekommt, als er im Endeffekt eingezahlt hat. Daher muss man sich vorher sicher sein, dass man die Beiträge bis zum Vertragsende der Police bezahlen kann. Deswegen werden normalerweise flexiblere Anlageformen, wie z.B. Fonds, oder Sparverträge empfohlen.
Eine Risikolebensversicherung zahlt sich für Gründer aus, die in Familie leben und das Haupteinkommen bestreiten, oder Kreditverbindlichkeiten haben. Sie kostet weniger als eine Kapitallebensversicherung, stirbt der Versicherte bekommen die Hinterbliebenen eine regelmäßige Rente. Eine Riester-Rente können nur Selbstständige in Anspruch nehmen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Großer Vorteil hier sind die Zuschüsse vom Staat, wie beispielsweise Kinderzulagen.
Eine weitere Möglichkeit und für die meisten Selbstständigen in Frage kommend ist die Basis-Rente, auch Rürup-Rentenvertrag genannt. Hier kann man sehr gut Steuern sparen, man muss nicht zwingend monatlichen Beiträge zahlen, d.h. es ist auch möglich am Ende des Jahres einen Einmalbetrag zu leisten. Der Vertrag kann jedoch nicht verkauft, oder beliehen werden. Die Rentenzahlung erfolgt nicht vor dem 60. Geburtstag, außerdem werden die Leistungen ausschließlich in Form von einer lebenslangen Rente ausgezahlt, sprich eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Sollte der Versicherte sterben, sind die Beiträge verloren.
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