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Vorbereitung auf die Betriebsprüfung: Was Sie bei einer Selbstanzeige beachten müssen |
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Stellen Sie im Rahmen der eigenen Prüfungsvorbereitung fest, dass die Buchhaltung und somit auch beispielsweise die Umsatzsteuererklärung fehlerhaft sind, sollten Sie die Mehrsteuern im Rahmen einer berichtigten Erklärung nachmelden.
Beschreibung stammt vom Haufe Verlag; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Diese Nachmeldung gilt als Selbstanzeige. Sie ist strafbefreiend, wenn u. a. die verkürzte Steuer errechnet und an das Finanzamt abgeführt wird. Die Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen. Als Unternehmer sollten Sie immer bedenken, dass die Selbstanzeige vor dem Beginn der Prüfungshandlung zu erfolgen hat. Als Faustregel gilt, dass der Unternehmer die Selbstanzeige dem Prüfer spätestens vor dessen Betreten des Prüfungslokals aushändigen muss. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Selbstanzeige in keinem Fall die Festsetzung von Hinterziehungszinsen verhindert. Auch in Fällen von Selbstanzeigen werden somit Hinterziehungszinsen festgesetzt. Wann ist eine Selbstanzeige möglich?Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist möglich, wenn
Eine Selbstanzeige sollten Sie unbedingt mithilfe Ihres Steuerberaters oder eines Fachanwalts stellen, um einen positiven Ausgang herbeizuführen.
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BibliographieElmar Goldstein Betriebsprüfung ISBN: 978-3-448-09293-6 |
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