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Ich AG, Überbrückungsgeld, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld |
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Ich-AG, Gründungszuschuss, Überbrückungsgeld und EinstiegsgeldFür eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Das Überbrückungsgeld und die Ich-AG (der Existenzgründungszuschuss) gehören seit August 2006 der Vergangenheit an. Stattdessen werden Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit mit dem Gründungszuschuss (für Bezieher des ALG I) und dem Einstiegsgeld (für Bezieher des ALG II) gefördert. Arbeitslosengeld I => GründungszuschussDer Gründungszuschuss wird gewährt, wenn die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld vorliegen. Er wird maximal 15 Monate gewährt und dient der Deckung von Lebenshaltungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen in der Anfangsphase einer Existenzgründung. Lesen Sie hier mehr zum Gründungszuschuss Anzeige Arbeitslosengeld II => EinstiegsgeldDas Einstiegsgeld wird gewährt, wenn kein Anspruch (mehr) auf den Gründerzuschuss besteht und wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate. Mit dem Einstiegsgeld wird neben einer Existenzgründung auch die Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung gefördert. Lesen Sie hier mehr zum Einstiegsgeld „Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich, existXchange.de übernimmt dafür keine Verantwortung. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.“ Trackback(0)TrackBack URI für diesen EintragKommentare (2)Jeder Kommentar gibt die Meinung seines Verfassers wieder; existXchange.de macht sich ausdrücklich nicht den Inhalt der Kommentare zu eigen. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in einem Kommentar verlinkt wurde. RSS feed KommentareZuschuss auch wenn man nicht Arbeitslos ist?
halo arbeite seit eineigen jahren fest in einem betrieb,will mich jetzt aber selbstständig machen,würde ich dann trotzdem zuschüsse bekommen?wenn ja wieviel und wie lange
Existenzgründerunterstützung
hallo!
zu deiner frage kann ich dir die seite vom esf (bundesministerium für arbeit und soziales) www.esf-meine-geschichte.de empfehlen. hier kannst du sofort direkt kontakt mit einem berater aufnehmen. das ganze ist supereinfach und gut strukturiert! viel erfolg LG esther Kommentar schreiben |
Für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit empfehlen wir Ihnen folgende Bücher:
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld: Erfolgreich selbständig mit Geld vom Staat
Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit werden vom Staat mit dem Gründungszuschuss und dem Einstiegsgeld besonders gefördert. Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel zur Ich-Ag, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
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