Anzeige
Anzeige
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit |
|
|
Allein die Arbeitslosigkeit oder der drohende Verlust des Arbeitsplatzes sind keine ausreichenden Motive für eine Erfolg versprechende Existenzgründung. Die Idee und der Antrieb, in die Selbständigkeit zu gehen, sollten schon früher entstanden sein. Als künftiger Existenzgründer sollten Sie schon an Ihrem alten Arbeitsplatz kreativ und eigenverantwortlich gearbeitet haben.
Beschreibung stammt vom Autor; existXchange.de haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt. Das A und O - Ihre UnternehmerpersönlichkeitDie Kriterien für Unternehmensgründer sind Eigeninitiative, Entscheidungsfreudigkeit und Durchhaltevermögen, Kreativität, Lernfähigkeit sowie der Spaß an eigenen Ideen und die Bereitschaft, Risiken einzugehen. Der Gründer sollte bereits Berufserfahrung gesammelt haben, Mitarbeiter führen können und Branchenkenntnisse mitbringen. Ihre Grundeinstellung sollte sein: „Ich habe den Ehrgeiz, besser als die anderen zu werden.“ Nicht gründen müssen, sondern gründen wollenGründen Sie nicht aus der Not heraus ein Unternehmen. Prüfen Sie zuerst, ob Ihre persönlichen Voraussetzungen stimmen und ob die Gründungsidee tragfähig ist. Denn nicht jeder, der ein eigenes Unternehmen gründen will, ist dafür geeignet. Und nicht jeder Versuch, eine selbständige Existenz aus der Arbeitslosigkeit zu gründen, ist erfolgreich. Problem „Eigenkapital“Um von Banken oder Sparkassen ein Gründungsdarlehen zu bekommen, müssen Sie in der Regel einen Eigenkapitalanteil von rund 15 % der beabsichtigten Investitionssumme vorweisen. Kreditinstitute sind jedoch bei Verhandlungen oft sehr zurückhaltend. Die Bundesanstalt für Arbeit gewährt den „Gründungszuschuss“ für ALG-I-Empfänger, die für ALG-II-Empfänger zuständigen Träger der Grundsicherung vor Ort (Agentur für Arbeit, Kommune, ARGE) gewähren „Einstiegsgeld“. Anzeige Freiwillige Arbeitslosenversicherung für SelbständigeUnternehmerinnen und Unternehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in eine freiwillige Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Um sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern zu können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
BeratungArbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sollten sich von Beratern der örtlichen Arbeitsämtern, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Technologie- und Gründerzentren, Gründungsinitiativen sowie Beratungsunternehmen informieren und beraten lassen. Je besser Sie sich vorbereiten, je qualifizierter Sie sich beraten lassen und geschult werden, desto geringer ist das Risiko, mit Ihrer der Gründung zu scheitern.
Viel Erfolg bei Ihrer Selbständigkeit wünscht
Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. |
|||
Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.
Anzeige
Anzeige
Für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit empfehlen wir Ihnen folgende Bücher:
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld: Erfolgreich selbständig mit Geld vom Staat
Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit werden vom Staat mit dem Gründungszuschuss und dem Einstiegsgeld besonders gefördert. Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel zur Ich-Ag, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
joinmytrip.de - Reisepartner