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Das Einstiegsgeld |
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Das EinstiegsgeldEmpfänger von Arbeitslosengeld II können das Einstiegsgeld beantragen, um sich bei einer Existenzgründung unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung der Agentur für Arbeit – es gibt also keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt von Einstiegsgeld. Das Einstiegsgeld: Höhe und DauerDas Einstiegsgeld wird zum Arbeitslosengeld II hinzu gezahlt. Die Höhe von Arbeitslosengeld II beträgt maximal 345 Euro monatlich. Zusätzlich erhält der Empfänger höchstens die Hälfte dieser Regelleistung in Form von Einstiegsgeld, also 172,50 Euro. Der Betrag des Einstiegsgeldes variiert nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft des Antragstellers. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate, wobei sich die Höhe des Zuschusses ab dem 12 Monat verringert. Da der durch die Selbständigkeit entstehende Hinzuverdienst zu großen Teilen mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird, bleibt die Verdienstspanne vorerst relativ niedrig. Voraussetzungen für das EinstiegsgeldWer bekommt Einstiegsgeld? Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, den beantragen kann, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Zuschussberechtigt sind erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie nicht zu decken in der Lage sind. Für die Feststellung der Bedürftigkeit werden das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft überprüft. Anzeige Über die Bewilligung und Höhe des Zuschusses wird vom zuständigen Fallmanager der örtlichen Arbeitsagentur entschieden. Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung, dass heißt, es besteht kein Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss. Positive Bewertungsfaktoren für den Erhalt von Einstiegsgeld sind eine tragfähige Geschäftsidee und ein Businessplan. Einstiegsgeld beantragenDie Formulare für die Beantragung für Einstiegsgeld sind in der örtlichen Arbeitsagentur erhältlich. Neben den Antragsunterlagen ist ein Businessplan einzureichen, der eine Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie einen Lebenslauf enthalten muss. Die Prüfung der Unterlagen durch eine fachkundige Stelle ist nicht erforderlich. „Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors wieder. Alle Rechte verbleiben beim Autor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und Neuauflage auch Auszugsweise ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers erlaubt. Zitate sind ausschließlich mit Herkunftsnachweis abzubilden. Der Autor alleine ist für den Inhalt des Artikels (und ggf. die Beschreibung des Autors) verantwortlich, existXchange.de übernimmt dafür keine Verantwortung. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in diesem Artikel verlinkt wurde.“ Trackback(0)TrackBack URI für diesen EintragKommentare (0)Jeder Kommentar gibt die Meinung seines Verfassers wieder; existXchange.de macht sich ausdrücklich nicht den Inhalt der Kommentare zu eigen. Ebenso haftet existXchange.de nicht für Inhalte von Seiten, auf die in einem Kommentar verlinkt wurde. RSS feed KommentareKommentar schreiben |
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